Eltern bleiben Eltern
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Eltern bleiben Eltern -
bleiben Eltern Eltern?
Fachtagung
20.06. - 21.06.2024 in Lychen (Uckermark)
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 6
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Gemeinsam erziehende Eltern, getrennt erziehende Eltern,
alleinerziehende Eltern, abwesende Eltern - Eltern bleiben Eltern?
Unter dem Motto:
„Der Lösung ist es egal, wie das Problem entstanden ist.“
Insoo Kim Berg
wollen wir auf unserer Fachtagung das Thema im speziellen Kontext familiengerichtlicher Verfahren beleuchten.
Rahmenplanung: Peter Thiel
Programm (Entwurf)
Donnerstag 20.06.2024
18 - 20 Uhr - Begrüßung, Warming Up
Stand und Perspektiven der Arbeit im Kontext familiengerichtlicher Verfahren
Freitag 21.06.2024
10.00 Uhr Blitzlicht, Wünsche für den Tag
10.15 Uhr - Impulsreferat: ..., Verfahrensbeiständin (Stuttgart)
10.45 Uhr - Impulsreferat: ... Familienrichter/in
11.15 Uhr - Impulsreferat: ... Sachverständige
11.45 Uhr - Impulsreferat: ... Rechtsanwalt
12.15 - 13.00 Uhr: Diskussion
13.00 - 14.00 Uhr Mittagspause
14.00 Uhr Arbeitsgruppen
Arbeitsgruppe 1: Das Familiengericht - Vision für die Zukunft (Moderation ...)
Arbeitsgruppe 2: Umgangspflegschaft und Begleiteter Umgang im familiengerichtlichen Kontext (Moderation ...)
Arbeitsgruppe 3: Wer bin ich, und wenn ja wie viele? Kinder im familiengerichtlichen Verfahren. (Moderation ...)
15.00 - 15.30 Uhr: Kaffeepause
15.30 Uhr: Weiterarbeit in den Arbeitsgruppen
(Wechsel der Arbeitsgruppe möglich)
16.30 Uhr: Podiumsdiskussion unter Beteiligung des Auditorium
17.30 Uhr: Feedbackrunde
Empfehlungen und Forderungen an den Gesetzgeber und die familiengerichtliche Praxis
18 Uhr: Schlusswort und Verabschiedung
19 - 22 Uhr: Ausklang im gemütlichen Rahmen
Die Teilnehmerzahl für die Tagung ist auf 50 Personen beschränkt.
Der Tagungsbeitrag beträgt regulär 40,00 € / ermäßigt 30,00 €.
Frühbucher erhalten 10,00 € Rabatt.
Getränke, Kaffee und Gebäck sind im Tagungspreis mit kalkuliert.
Ansprechpartner: Peter
Thiel
Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
Telefon: 0177.6587641
E-Mail:
info@eltern-bleiben-eltern.de
Kontaktaufnahme per Mail wird empfohlen.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 23. September 2023 00:26
An: ...
Betreff: Anfrage
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich wende mich an Sie mit einem familiären Problem: Ende letzten Jahres kam es
zur Trennung von dem Vater meiner beiden Kinder.
Anfang letzten Jahres wurde bei unseren Sohn (11 Jahre) eine Angststörung diagnostiziert. Unser Sohn hat Angst vorm krank werden.
Er war deswegen bereits in psychologischer Behandlung, welche nach einem halben Jahr beendet wurde, weil unser Sohn sich nicht öffnen wollte.
Der Kindsvater ist November letzten Jahres ausgezogen.
Es herrscht keine gute Kommunikation zwischen dem Kindsvater und mir, ich persönlich habe auch sehr große Probleme mit ihm, da einfach zu viel vorgefallen ist und in meinen Augen er auch leider der Grund mit für die Angststörung unseres Sohnes ist.
Die Beziehung zwischen Vater und Sohn ist auch sehr angespannt.
Mit dem Auszug des Kindsvater ging es unseren Sohn langsam besser und wir hatten eine wirklich schöne Zeit.
Nun seit dem letzten Umgangswochenende hat unser Sohn wieder eine ausgeprägte Symptomatik seiner Angst (Übelkeit, aber kein Erbrechen, er isst dann nichts mehr, nimmt ab, ist weinerlich und sehr traurig).
Es herrscht erweiterter Umgang (aller zwei Wochen von Freitag bis Dienstag).
Im August habe ich versucht reduzierten Umgang einzuklagen, da unser Sohn vor den Umgangs Wochenenden des Vaters sehr verhaltensauffällig wurde und leider immer noch ist. Das Gericht empfand den Umgang so wie bisher weiterzuführen, auch weil es der Wunsch der Kinder war.
Nun habe ich mich um einen
neuen Psychologen für unseren Sohn bemühen wollen, hatte bereits auch einen
Telefontermin bei diesem Psychologen, aber der Kindsvater war der Meinung sich
da wieder mit einzuklinken (mit einer gemeinsamen Telefonkonferenz) und somit
nehme ich von diesem Telefontermin wieder Abstand, weil ich meinen ehemaligen
Partner sehr gut kenne und jetzt schon weiß wie das Telefonat ablaufen wird: er
wird mich klein reden, das was ich sagen werde, alles abstreiten usw… Ich möchte
einfach nur meinen Kind helfen.
Vielleicht können Sie mir helfen?
Ich freue mich sehr auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
...
Sorgerechtsstreit in Hannover: Mutter soll 30 Tage in den Knast
09.02.2023
Ein Gericht verhängt eine Ordnungshaft für Anette W., weil sie
dem Wunsch ihrer zehnjährigen Tochter folgte und die Tochter nicht zum Vater
brachte.
Außenmauer aus rotem Backstein der Justizvollzugsanstalt für Frauen
in Vechta.
Hinter diesen Mauern muss Anette W. 30 Tage einsitzen, wenn
die Haft vollzogen wird: JVA Vechta Foto: Friso Gentsch/dpa
HAMBURG taz |
Extrem verfahren ist ein Sorgerechtsstreit in Hannover. Vorläufiger Höhepunkt
ist, dass das Oberlandesgericht (OLG) Celle jetzt 30 Tage Haft für die Mutter
Anette W. verfügte, weil diese im Zeitraum vom 9. Dezember 2021 bis zum 9.
Februar 2022 ihre zehnjährige Tochter nicht an den Vater herausgab. Die Frau
muss nun damit rechnen, vom Gerichtsvollzieher verhaftet und in die
Justizvollzugsanstalt Vechta gebracht zu werden.
Die Situation, in der
Mutter und Tochter seit anderthalb Jahren leben, ist schwierig: Das Mädchen fuhr
im Juni 2021 allein mit der Straßenbahn zur Wohnung der Mutter und sagt seither,
sie wolle dort bleiben und nicht zum Vater zurück. Bei ihm lebt noch die jüngere
Schwester. Für beide hat der Vater allein das Sorgerecht. Das hat das OLG jetzt
noch mal bestätigt. Die Mutter gilt den Richtern als nicht erziehungsfähig, weil
sie die Bindung der Kinder zum Vater zu wenig toleriere.
Die Mutter sagt
der taz, sie habe dem Vater mehrfach angeboten, das Kind abzuholen, das habe er
nicht getan. Sie respektiere aber den Willen des Kindes. „Meine Tochter ist für
mich kein Gegenstand, den ich rauszugeben habe. Sie ist ein Mensch mit Rechten.“
Die Richter setzten in dem Beschluss Ende Januar dagegen, die Mutter hätte die
Tochter durch aktives Tun in die Obhut des Vaters geben müssen.
Kurios
ist: Selbst wenn Frau W. ihre Tochter jetzt sofort beim Vater absetzt, bleibt
ihr die Haft nicht erspart. „Diese Ordnungsmittel haben auch Sanktionscharakter,
weshalb ihnen nicht entgegensteht, dass der maßgebliche Zeitraum verstrichen
ist“, sagt OLG-Sprecher Andreas Keppler.
...
Der Anwalt von Anette W.,
Stefan Nowak, sagt, das OLG habe in seiner Entscheidung „beachtliche
Kritikpunkte in keiner Weise gewürdigt“, etwa, dass das Mädchen mehrfach zur
Mutter flüchtete, bevor es bei ihr blieb. Er will deshalb gegen den Beschluss
vorgehen. W. hofft, dass es noch gelingt, die Haft abzuwenden.
Zudem gibt
es am 16. Februar wieder einen Termin vor dem Amtsgericht, wo über einen Antrag
Nowaks verhandelt wird, ob die Tochter auch ohne Sorgerecht durch eine
sogenannte Verbleibensanordnung bei der Mutter bleiben kann – so wie bei
Pflegeeltern möglich. Christina Mundlos, die ein Buch zur Praxis der
Familiengerichte schrieb, sagt, es drohe hier die Inhaftierung der Mutter
„aufgrund ihres Geschlechts und ihrer Kritik am OLG Celle“.
...
https://taz.de/Sorgerechtsstreit-in-Hannover/!5911008/
Journalist/innen sind nicht selten auch ideologiegeleitete Agent/innen der Leser:innenschaft im Kampf der Meinungen. Dies gilt erst recht in Zeiten sinkender Absatzerlöse, sei es nun bei der TAZ, dem Spiegel oder der ZEIT. Wer da nicht die vermutete Erwartung der Leser:Innenschaft bedient, verliert schnell den letzten Halt und lebt fortan von Bürgergeld am Rande der Gesellschaft.
Der Bericht in der TAZ verkennt, dass auch der Beschluss eines Oberlandesgerichtes mit einer Beschwerde zum Bundesgerichtshof oder aber mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten werden kann. Sollte sich dann der Beschluss des OLG Celle als fehlerhaft erweisen, so würde eine Verfassungsbeschwerde Erfolg haben, falls nicht, so sieht das Verfassungsgericht keine Grundrechte verletzt oder zweifelt da jemand an der Kompetenz des höchsten deutschen Gerichtes in Karlsruhe?
Dass nicht nur Väter gewalttätig sein können, sondern auch Mütter ist ein alter Hut, wird aber im aktuellen Mainstream der Meinungen oft unterschlagen:
Am Ostersonntag (9. April) werden in Hockenheim (Rhein-Neckar-Kreis) zwei Kinder
tot aufgefunden. Die beiden Brüder sind sieben und neun Jahre alt. Nachdem die
Polizei am selben Abend in Mannheim mitteilt, dass eine 43-jährige Angehörige
verhaftet worden sei, kommen bald erschütternde neue Erkenntnisse ans Licht: Bei
der dringend unter Mordverdacht stehenden Person handelt es sich um die eigene
Mutter der Kinder. ... Schon kurz nachdem die Mutter in Handschellen vom Tatort
abgeführt wurde, sollen sich herzzerreißende Szenen vor dem Haus in der
Luisenstraße abgespielt haben.
Ein Ermittler zu BILD: „Der Vater wollte am
Tattag gerade seine Kinder abholen. Als er von dem schrecklichen Verbrechen
erfuhr, ist er zusammengebrochen und musste psychologisch betreut werden.“
...
Nach BILD-Informationen hatte der Vater, der mit den Kindern im rund 80
Kilometer entfernten Mosbach lebt, das alleinige Sorgerecht. Desiree A. durfte
ihre Söhne alle 14 Tage zu sich nehmen.
Laut einer Bekannten der Familie gab
es bei dem Vater wohl ständig Ängste, dass die psychisch kranke Kindsmutter mit
den Söhnen überfordert sei und sie bei der Mutter auch gefährdet gewesen seien.
Dennoch haben die Behörden und Familiengerichte offenbar entschieden, dass der
Vater trotz aller Bedenken die Kinder alle zwei Wochen zu Desiree A. bringen
musste – mit nun tödlichen Folgen.
Das Glas ist halb voll, sagt der Optimist, das Glas ist halbleer sagt der Pessimist und so kann es nicht verwundern, dass es auf der sogenannten "Väterseite" eine andere Sicht der Dinge gibt als auf der sogenannten "Mütterseite", obwohl die Wirklichkeit, wie sie wirklich ist (Paul Watzlawick), doch angeblich immer die selbe sei:
"Wiederholt
wird der Väteraufbruch für Kinder e.V. in letzter Zeit öffentlich angegriffen
und
diffamiert, zuletzt von der Autorin und Soziologin Christina Mundlos.
So unterstützt Frau Mundlos beispielsweise mit einer Petition und
massivem medialen Einsatz
die Mutter Annette W., welche in ihrer Darstellung
Opfer des Oberlandesgerichts Celle
geworden sei und die nur ihre Kinder
schützen wolle. Die Entscheidungen zu diesem Fall
sind öffentlich einsehbar
und zeigen deutlich, dass die als Opfer dargestellte Mutter in
Wahrheit
Täterin ist. Sie ignoriert über mittlerweile fünf Jahre jede gerichtliche
Entscheidung.
Sie lebt mit einer ihrer Töchter seit knapp 1½ Jahren in der
Illegalität verweigert
dem Kind nicht nur den Schulbesuch, sondern auch den
Kontakt zu seinem früheren sozialen
und familiären Umfeld. Fakt ist, dass
sich keines der Kinder in einem neutralen Umfeld für
einen Verbleib bei der
Mutter ausgesprochen hat.
Sowohl die Mutter als auch Frau Mundlos beziehen
sich immer wieder auf angebliche Gewalt,
für die es keinerlei Anhaltspunkte
gab. Das Oberlandesgericht Celle26 führte dazu auch
aus:
„Dem liegt
allerdings durchgängig ein völlig kontur- wie uferloser „Gewalt“-Begriff
zugrunde; so soll … eine solche „Gewaltanwendung“ u.a. etwa darin bestanden
haben,
dass der Kindesvater „zu geringe Zahlung von Trennungsunterhalt“
leistete
oder ein in seinem Alleineigentum stehendes und von ihm selbst
genutztes Kfz
veräußerte und nicht ihr überließ“.
...
Als Beleg für die
angebliche Diskriminierung von Müttern im Familienrecht wird auf eine
„Studie“ des seit langem berenteten Soziologen Dr. Wolfgang Hammer verwiesen.
Ein Werk,
welches praktisch durch den Unterstützerkreis von Frau Mundlos und
Alleinerziehendenverbänden
erstellt und vermarktet wird und welches keinerlei
belastbare Basis liefern kann, ..." (VAfK 04.04.2023)
Wie nun raus aus dem Dilemma, der Täter-Opfer-Dichotomie und der daraus folgenden Parteinahme für eine Konfliktpartei?
Der Radikale Konstruktivismus postuliert, dass es keine objektive Wirklichkeit gibt, sondern eine sogenannte Wirklichkeit 1. Ordnung (die sogenannten Fakten, wie etwa das Alter oder Geschlecht eines Kindes, den Tag des Kennenlernens der Eltern) und eine vom Beobachter abhängige Wirklichkeit - sogenannte Wirklichkeit 2. Ordnung - über die in familiengerichtlich geführten Verfahren erbittert gerungen wird. Der Gesetzgeber feuert den Elternstreit mittels §1671 BGB zusätzlich an, dem Gewinner winkt das alleinige Sorgerecht, das ihn oder sie als den "besseren" Elternteil auszeichnet. Der damit ausgezeichnete Elternteil kompensiert damit seine narzisstische Kränkung, die er zuvor im Kampf der ehemaligen "Partner" erlitten hat. Der Unterlegene Elternteil zieht ich in Resignation, Depression oder Alkohol und Drogen zurück, in der Absicht, die doppelte Niederlage (narzisstische Kränkung + Sorgerechtsentzug) nicht spüren zu müssen.
Wie nun raus aus dem Schlamassel und dem Krieg?
Wunderwaffe Sachverständiger oder Lösungsorientierte Arbeit im Kontext familiengerichtlicher Verfahren?
Der Sachverständige soll - so im allgemeinen der familiengerichtliche Auftrag - feststellen, wie die Wirklichkeit wirklich ist (Zivilprozessordnung: Beweisermittlung durch Sachverständigengutachten).
§ 403
Beweisantritt
Der Beweis wird durch die Bezeichnung der zu begutachtenden
Punkte angetreten.
Aus radikal-konstruktivistischer Sicht ist dieser Anspruch grundsätzlich nicht einlösbar (Paul Watzlawick (Hrsg.): "Die erfundene Wirklichkeit. Wie wir wissen, was wir zu wissen glauben. Beiträge zum Konstruktivismus", 1985, Piper Verlag, München.). Der Gesetzgeber scheint dieser Ansicht zuzuneigen, denn er gibt keine näheren Hinweise, was der/die Sachverständige eigentlich leisten soll. Nebulös nennt das Gericht als Auftrag die Erarbeitung eines Beweises, in der Praxis ist dies nicht selten die Frage nach einem vermeintlich besseren Elternteil, nicht aber die Frage, wie ein Konflikt gelöst werden kann.
Nicht selten verläuft die Beweisaufnahme durch Sachverständigengutachten so wie im Sketch von Otto: Frau Suhrbier: Waschmittel (1981)
Blinde äußern sich über die Wirklichkeit, wie sie wirklich ist.
Letztlich bräuchte es für die Lösung eines familiären Konfliktes wohl keiner "Beweisaufnahme" durch Sachverständigengutachten, sondern eines vom Familiengericht gesetzten und geeigneten Settings zur Erarbeitung einer tragfähigen Lösung.
Unsere Tagung will aus systemisch-konstruktivistischer Sicht dazu beitragen.
.
Empfehlungen und Forderungen an den Gesetzgeber und die familiengerichtliche Praxis (Entwurf):
Einheitlicher Stundensatz für Umgangspfleger von 85,00 €
(insofern gleiche Bezahlung wie für Dolmetscher im familiengerichtlichen Verfahren - § 9 JVEG)
https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__9.html
Fortbildung - Systemisch lösungsorientierte Arbeit im Kontext familiengerichtlicher Verfahren