Eltern bleiben Eltern

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Eltern bleiben Eltern - bleiben Eltern Eltern?
 
 

Fachtagung

20.06. - 21.06.2024 in Lychen (Uckermark)

 

 

 

Waldwerk Wurlgrund

 

 

 

 

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

 

 

 
Gemeinsam erziehende Eltern, getrennt erziehende Eltern, alleinerziehende Eltern, abwesende Eltern - Eltern bleiben Eltern?

 

Unter dem Motto:

 

„Der Lösung ist es egal, wie das Problem entstanden ist.“

Insoo Kim Berg

 

wollen wir auf unserer Fachtagung das Thema im speziellen Kontext familiengerichtlicher Verfahren beleuchten.

 


  
Rahmenplanung: Peter Thiel


 

 

Programm (Entwurf)

 

Donnerstag 20.06.2024

18 - 20 Uhr - Begrüßung, Warming Up

Stand und Perspektiven der Arbeit im Kontext familiengerichtlicher Verfahren

 

 

Freitag 21.06.2024

10.00 Uhr Blitzlicht, Wünsche für den Tag 

10.15 Uhr - Impulsreferat: ..., Verfahrensbeiständin (Stuttgart)

 

10.45 Uhr - Impulsreferat: ... Familienrichter/in

 

11.15 Uhr - Impulsreferat: ... Sachverständige

 

11.45 Uhr - Impulsreferat: ... Rechtsanwalt

 

12.15 - 13.00 Uhr: Diskussion

 
13.00 - 14.00 Uhr Mittagspause

 

14.00 Uhr Arbeitsgruppen

 

Arbeitsgruppe 1: Das Familiengericht - Vision für die Zukunft (Moderation ...)

 

Arbeitsgruppe 2: Umgangspflegschaft und Begleiteter Umgang im familiengerichtlichen Kontext (Moderation ...)

 

Arbeitsgruppe 3: Wer bin ich, und wenn ja wie viele? Kinder im familiengerichtlichen Verfahren. (Moderation ...)


 
15.00 - 15.30 Uhr: Kaffeepause


 
15.30 Uhr: Weiterarbeit in den Arbeitsgruppen (Wechsel der Arbeitsgruppe möglich)

16.30 Uhr: Podiumsdiskussion unter Beteiligung des Auditorium

17.30 Uhr: Feedbackrunde

Empfehlungen und Forderungen an den Gesetzgeber und die familiengerichtliche Praxis

18 Uhr: Schlusswort und Verabschiedung

19 - 22 Uhr: Ausklang im gemütlichen Rahmen

 

 

 

 

Die Teilnehmerzahl für die Tagung ist auf 50 Personen beschränkt.

Der Tagungsbeitrag beträgt regulär 40,00 € / ermäßigt 30,00 €.

Frühbucher erhalten 10,00 € Rabatt.

Getränke, Kaffee und Gebäck sind im Tagungspreis mit kalkuliert.

 




Ansprechpartner: Peter Thiel

Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
 
Telefon: 0177.6587641
 
E-Mail: info@eltern-bleiben-eltern.de

 
Kontaktaufnahme per Mail wird empfohlen.

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 23. September 2023 00:26
An: ...
Betreff: Anfrage

Sehr geehrter Herr Thiel,

ich wende mich an Sie mit einem familiären Problem: Ende letzten Jahres kam es zur Trennung von dem Vater meiner beiden Kinder.

Anfang letzten Jahres wurde bei unseren Sohn (11 Jahre) eine Angststörung diagnostiziert. Unser Sohn hat Angst vorm krank werden.

Er war deswegen bereits in psychologischer Behandlung, welche nach einem halben Jahr beendet wurde, weil unser Sohn sich nicht öffnen wollte.

Der Kindsvater ist November letzten Jahres ausgezogen.

Es herrscht keine gute Kommunikation zwischen dem Kindsvater und mir, ich persönlich habe auch sehr große Probleme mit ihm, da einfach zu viel vorgefallen ist und in meinen Augen er auch leider der Grund mit für die Angststörung unseres Sohnes ist.

Die Beziehung zwischen Vater und Sohn ist auch sehr angespannt.

Mit dem Auszug des Kindsvater ging es unseren Sohn langsam besser und wir hatten eine wirklich schöne Zeit.

Nun seit dem letzten Umgangswochenende hat unser Sohn wieder eine ausgeprägte Symptomatik seiner Angst (Übelkeit, aber kein Erbrechen, er isst dann nichts mehr, nimmt ab, ist weinerlich und sehr traurig).

Es herrscht erweiterter Umgang (aller zwei Wochen von Freitag bis Dienstag).

Im August habe ich versucht reduzierten Umgang einzuklagen, da unser Sohn vor den Umgangs Wochenenden des Vaters sehr verhaltensauffällig wurde und leider immer noch ist. Das Gericht empfand den Umgang so wie bisher weiterzuführen, auch weil es der Wunsch der Kinder war.

Nun habe ich mich um einen neuen Psychologen für unseren Sohn bemühen wollen, hatte bereits auch einen Telefontermin bei diesem Psychologen, aber der Kindsvater war der Meinung sich da wieder mit einzuklinken (mit einer gemeinsamen Telefonkonferenz) und somit nehme ich von diesem Telefontermin wieder Abstand, weil ich meinen ehemaligen Partner sehr gut kenne und jetzt schon weiß wie das Telefonat ablaufen wird: er wird mich klein reden, das was ich sagen werde, alles abstreiten usw… Ich möchte einfach nur meinen Kind helfen.

Vielleicht können Sie mir helfen?

Ich freue mich sehr auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 

 

Sorgerechtsstreit in Hannover: Mutter soll 30 Tage in den Knast

09.02.2023

Ein Gericht verhängt eine Ordnungshaft für Anette W., weil sie dem Wunsch ihrer zehnjährigen Tochter folgte und die Tochter nicht zum Vater brachte.
Außenmauer aus rotem Backstein der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Vechta.

Hinter diesen Mauern muss Anette W. 30 Tage einsitzen, wenn die Haft vollzogen wird: JVA Vechta Foto: Friso Gentsch/dpa

HAMBURG taz | Extrem verfahren ist ein Sorgerechtsstreit in Hannover. Vorläufiger Höhepunkt ist, dass das Oberlandesgericht (OLG) Celle jetzt 30 Tage Haft für die Mutter Anette W. verfügte, weil diese im Zeitraum vom 9. Dezember 2021 bis zum 9. Februar 2022 ihre zehnjährige Tochter nicht an den Vater herausgab. Die Frau muss nun damit rechnen, vom Gerichtsvollzieher verhaftet und in die Justizvollzugsanstalt Vechta gebracht zu werden.

Die Situation, in der Mutter und Tochter seit anderthalb Jahren leben, ist schwierig: Das Mädchen fuhr im Juni 2021 allein mit der Straßenbahn zur Wohnung der Mutter und sagt seither, sie wolle dort bleiben und nicht zum Vater zurück. Bei ihm lebt noch die jüngere Schwester. Für beide hat der Vater allein das Sorgerecht. Das hat das OLG jetzt noch mal bestätigt. Die Mutter gilt den Richtern als nicht erziehungsfähig, weil sie die Bindung der Kinder zum Vater zu wenig toleriere.

Die Mutter sagt der taz, sie habe dem Vater mehrfach angeboten, das Kind abzuholen, das habe er nicht getan. Sie respektiere aber den Willen des Kindes. „Meine Tochter ist für mich kein Gegenstand, den ich rauszugeben habe. Sie ist ein Mensch mit Rechten.“ Die Richter setzten in dem Beschluss Ende Januar dagegen, die Mutter hätte die Tochter durch aktives Tun in die Obhut des Vaters geben müssen.

Kurios ist: Selbst wenn Frau W. ihre Tochter jetzt sofort beim Vater absetzt, bleibt ihr die Haft nicht erspart. „Diese Ordnungsmittel haben auch Sanktionscharakter, weshalb ihnen nicht entgegensteht, dass der maßgebliche Zeitraum verstrichen ist“, sagt OLG-Sprecher Andreas Keppler.

...

Der Anwalt von Anette W., Stefan Nowak, sagt, das OLG habe in seiner Entscheidung „beachtliche Kritikpunkte in keiner Weise gewürdigt“, etwa, dass das Mädchen mehrfach zur Mutter flüchtete, bevor es bei ihr blieb. Er will deshalb gegen den Beschluss vorgehen. W. hofft, dass es noch gelingt, die Haft abzuwenden.

Zudem gibt es am 16. Februar wieder einen Termin vor dem Amtsgericht, wo über einen Antrag Nowaks verhandelt wird, ob die Tochter auch ohne Sorgerecht durch eine sogenannte Verbleibensanordnung bei der Mutter bleiben kann – so wie bei Pflegeeltern möglich. Christina Mundlos, die ein Buch zur Praxis der Familiengerichte schrieb, sagt, es drohe hier die Inhaftierung der Mutter „aufgrund ihres Geschlechts und ihrer Kritik am OLG Celle“.

...

https://taz.de/Sorgerechtsstreit-in-Hannover/!5911008/


 

 

 Journalist/innen sind nicht selten auch ideologiegeleitete Agent/innen der Leser:innenschaft im Kampf der Meinungen. Dies gilt erst recht in Zeiten sinkender Absatzerlöse, sei es nun bei der TAZ, dem Spiegel oder der ZEIT. Wer da nicht die vermutete Erwartung der Leser:Innenschaft bedient, verliert schnell den letzten Halt und lebt fortan von Bürgergeld am Rande der Gesellschaft.

Der Bericht in der TAZ verkennt, dass auch der Beschluss eines Oberlandesgerichtes mit einer Beschwerde zum Bundesgerichtshof oder aber mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten werden kann. Sollte sich dann der Beschluss des OLG Celle als fehlerhaft erweisen, so würde eine Verfassungsbeschwerde Erfolg haben, falls nicht, so sieht das Verfassungsgericht keine Grundrechte verletzt oder zweifelt da jemand an der Kompetenz des höchsten deutschen Gerichtes in Karlsruhe?

 

Dass nicht nur Väter gewalttätig sein können, sondern auch Mütter ist ein alter Hut, wird aber im aktuellen Mainstream der Meinungen oft unterschlagen:

 

Am Ostersonntag (9. April) werden in Hockenheim (Rhein-Neckar-Kreis) zwei Kinder tot aufgefunden. Die beiden Brüder sind sieben und neun Jahre alt. Nachdem die Polizei am selben Abend in Mannheim mitteilt, dass eine 43-jährige Angehörige verhaftet worden sei, kommen bald erschütternde neue Erkenntnisse ans Licht: Bei der dringend unter Mordverdacht stehenden Person handelt es sich um die eigene Mutter der Kinder. ... Schon kurz nachdem die Mutter in Handschellen vom Tatort abgeführt wurde, sollen sich herzzerreißende Szenen vor dem Haus in der Luisenstraße abgespielt haben.
Ein Ermittler zu BILD: „Der Vater wollte am Tattag gerade seine Kinder abholen. Als er von dem schrecklichen Verbrechen erfuhr, ist er zusammengebrochen und musste psychologisch betreut werden.“
...
Nach BILD-Informationen hatte der Vater, der mit den Kindern im rund 80 Kilometer entfernten Mosbach lebt, das alleinige Sorgerecht. Desiree A. durfte ihre Söhne alle 14 Tage zu sich nehmen.
Laut einer Bekannten der Familie gab es bei dem Vater wohl ständig Ängste, dass die psychisch kranke Kindsmutter mit den Söhnen überfordert sei und sie bei der Mutter auch gefährdet gewesen seien. Dennoch haben die Behörden und Familiengerichte offenbar entschieden, dass der Vater trotz aller Bedenken die Kinder alle zwei Wochen zu Desiree A. bringen musste – mit nun tödlichen Folgen.

https://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/hockenheim-als-vater-erfuhr-dass-mutter-die-kinder-umgebracht-hat-brach-er-zusam-83530146.bild.html


 

 

Das Glas ist halb voll, sagt der Optimist, das Glas ist halbleer sagt der Pessimist und so kann es nicht verwundern, dass es auf der sogenannten "Väterseite" eine andere Sicht der Dinge gibt als auf der sogenannten "Mütterseite", obwohl die Wirklichkeit, wie sie wirklich ist (Paul Watzlawick), doch angeblich immer die selbe sei:


 

"Wiederholt wird der Väteraufbruch für Kinder e.V. in letzter Zeit öffentlich angegriffen und
diffamiert, zuletzt von der Autorin und Soziologin Christina Mundlos.
So unterstützt Frau Mundlos beispielsweise mit einer Petition und massivem medialen Einsatz
die Mutter Annette W., welche in ihrer Darstellung Opfer des Oberlandesgerichts Celle
geworden sei und die nur ihre Kinder schützen wolle. Die Entscheidungen zu diesem Fall
sind öffentlich einsehbar und zeigen deutlich, dass die als Opfer dargestellte Mutter in
Wahrheit Täterin ist. Sie ignoriert über mittlerweile fünf Jahre jede gerichtliche Entscheidung.
Sie lebt mit einer ihrer Töchter seit knapp 1½ Jahren in der Illegalität verweigert
dem Kind nicht nur den Schulbesuch, sondern auch den Kontakt zu seinem früheren sozialen
und familiären Umfeld. Fakt ist, dass sich keines der Kinder in einem neutralen Umfeld für
einen Verbleib bei der Mutter ausgesprochen hat.
Sowohl die Mutter als auch Frau Mundlos beziehen sich immer wieder auf angebliche Gewalt,
für die es keinerlei Anhaltspunkte gab. Das Oberlandesgericht Celle26 führte dazu auch
aus:
„Dem liegt allerdings durchgängig ein völlig kontur- wie uferloser „Gewalt“-Begriff
zugrunde; so soll … eine solche „Gewaltanwendung“ u.a. etwa darin bestanden haben,
dass der Kindesvater „zu geringe Zahlung von Trennungsunterhalt“ leistete
oder ein in seinem Alleineigentum stehendes und von ihm selbst genutztes Kfz
veräußerte und nicht ihr überließ“.
...
Als Beleg für die angebliche Diskriminierung von Müttern im Familienrecht wird auf eine
„Studie“ des seit langem berenteten Soziologen Dr. Wolfgang Hammer verwiesen. Ein Werk,
welches praktisch durch den Unterstützerkreis von Frau Mundlos und Alleinerziehendenverbänden
erstellt und vermarktet wird und welches keinerlei belastbare Basis liefern kann, ..." (VAfK 04.04.2023)

 


 

 

Wie nun raus aus dem Dilemma, der Täter-Opfer-Dichotomie und der daraus folgenden Parteinahme für eine Konfliktpartei?

Der Radikale Konstruktivismus postuliert, dass es keine objektive Wirklichkeit gibt, sondern eine sogenannte Wirklichkeit 1. Ordnung (die sogenannten Fakten, wie etwa das Alter oder Geschlecht eines Kindes, den Tag des Kennenlernens der Eltern) und eine vom Beobachter abhängige Wirklichkeit - sogenannte Wirklichkeit 2. Ordnung - über die in familiengerichtlich geführten Verfahren erbittert gerungen wird. Der Gesetzgeber feuert den Elternstreit mittels §1671 BGB zusätzlich an, dem Gewinner winkt das alleinige Sorgerecht, das ihn oder sie als den "besseren" Elternteil auszeichnet. Der damit ausgezeichnete Elternteil kompensiert damit seine narzisstische Kränkung, die er zuvor im Kampf der ehemaligen "Partner" erlitten hat. Der Unterlegene Elternteil zieht ich in Resignation, Depression oder Alkohol und Drogen zurück, in der Absicht, die doppelte Niederlage (narzisstische Kränkung + Sorgerechtsentzug) nicht spüren zu müssen.

 

 

 

Wie nun raus aus dem Schlamassel und dem Krieg?

Wunderwaffe Sachverständiger oder Lösungsorientierte Arbeit im Kontext familiengerichtlicher Verfahren?

 

 Der Sachverständige soll - so im allgemeinen der familiengerichtliche Auftrag - feststellen, wie die Wirklichkeit wirklich ist (Zivilprozessordnung: Beweisermittlung durch Sachverständigengutachten).

§ 359 Inhalt des Beweisbeschlusses
Der Beweisbeschluss enthält:
1. die Bezeichnung der streitigen Tatsachen, über die der Beweis zu erheben ist;
2. die Bezeichnung der Beweismittel unter Benennung der zu vernehmenden Zeugen und Sachverständigen oder der zu vernehmenden Partei;
3. die Bezeichnung der Partei, die sich auf das Beweismittel berufen hat.

§ 403 Beweisantritt
Der Beweis wird durch die Bezeichnung der zu begutachtenden Punkte angetreten.

Aus radikal-konstruktivistischer Sicht ist dieser Anspruch grundsätzlich nicht einlösbar (Paul Watzlawick (Hrsg.): "Die erfundene Wirklichkeit. Wie wir wissen, was wir zu wissen glauben. Beiträge zum Konstruktivismus", 1985, Piper Verlag, München.). Der Gesetzgeber scheint dieser Ansicht zuzuneigen, denn er gibt keine näheren Hinweise, was der/die Sachverständige eigentlich leisten soll. Nebulös nennt das Gericht als Auftrag die Erarbeitung eines Beweises, in der Praxis ist dies nicht selten die Frage nach einem vermeintlich besseren Elternteil, nicht aber die Frage, wie ein Konflikt gelöst werden kann. 

Nicht selten verläuft die Beweisaufnahme durch Sachverständigengutachten so wie im Sketch von Otto: Frau Suhrbier: Waschmittel (1981)

Blinde äußern sich über die Wirklichkeit, wie sie wirklich ist.

Letztlich bräuchte es für die Lösung eines familiären Konfliktes wohl keiner "Beweisaufnahme" durch Sachverständigengutachten, sondern eines vom Familiengericht gesetzten und geeigneten Settings zur Erarbeitung einer tragfähigen Lösung.

Unsere Tagung will aus systemisch-konstruktivistischer Sicht dazu beitragen.

 

 

 

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Empfehlungen und Forderungen an den Gesetzgeber und die familiengerichtliche Praxis (Entwurf):

Einheitlicher Stundensatz für Umgangspfleger von 85,00 €

(insofern gleiche Bezahlung wie für Dolmetscher im familiengerichtlichen Verfahren - § 9 JVEG)

https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__9.html

 

 

 

 

 

Fortbildung - Umgangspflegschaft und Begleiteter Umgang

 

 

 

 

Fortbildung - Systemisch lösungsorientierte Arbeit im Kontext familiengerichtlicher Verfahren

 

 

 

 

Stand 13.07.2023

 

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