Eltern bleiben Eltern

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Eltern bleiben Eltern - bleiben Eltern Eltern?
 
 

Fachtagung am Sonnabend den 09.09.2023 in Kassel

 

 

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

 

 

 
Gemeinsam erziehende Eltern, getrennt erziehende Eltern, alleinerziehende Eltern, abwesende Eltern - Eltern bleiben Eltern?

Auf unserer Fachtagung wollen wir das Thema im speziellen Kontext familiengerichtlicher Verfahren beleuchten.


  
Rahmenplanung: Peter Thiel - Fachgruppensprecher


Fachgruppe "Systemisch-lösungsorientierte Arbeit im Kontext familiengerichtlicher Verfahren" - bei der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF).

 


 
Programm (Entwurf)

10.00 Uhr Begrüßung Peter Thiel, Fachgruppensprecher

10.15 Uhr - Impulsreferat: Stefan Nowak - Rechtsanwalt (Berlin)

10.45 Uhr - Impulsreferat: .... Verfahrensbeiständin

11.15 Uhr - Impulsreferat:

Kampfszenarien von Trennungseltern und deren (familien-)gerichtliche Bearbeitung.
Thesen zur partnerschaftlichen Dynamik und Interessenslagen, struktureller / sozialer / psychischer / physischer Gewalt, zur Eigendynamik und Eskalation von Konflikten, der Rolle von Gutachtern und zu Machteingriffen der (Familien-)Gerichte.

Dr. Herwig Grote - Systemischer Familientherapeut (DGSF), Sachverständiger

11.45 Uhr - Impulsreferat: ... Familienrichter/in

 

12.15 - 12.45 Uhr: Diskussion

 
12.45 - 13.45 Uhr Mittagspause

 

13.45 Arbeitsgruppen

Arbeitsgruppe 1: Das Familiengericht - Vision für die Zukunft (Moderation Stefan Nowak)

Arbeitsgruppe 2: Umgangspflegschaft und Begleiteter Umgang im familiengerichtlichen Kontext (Moderation Peter Thiel)

Arbeitsgruppe 3: Wer bin ich, und wenn ja wie viele? Kinder im familiengerichtlichen Verfahren.


 
15.00 - 15.30 Uhr: Kaffeepause


 
15.30 Uhr: Weiterarbeit in den Arbeitsgruppen (Wechsel der Arbeitsgruppe möglich)

16.30 Uhr: Podiumsdiskussion unter Beteiligung des Auditorium

17.30 Uhr: Feedbackrunde

Empfehlungen und Forderungen an den Gesetzgeber und die familiengerichtliche Praxis

18 Uhr: Schlusswort und Verabschiedung

19 Uhr: Ausklang im gemütlichen Rahmen und einem Glas Wein

 

 

Sonntag 10.09.2023

11 - 13 Uhr Fachgruppentreffen

 




Ansprechpartner: Peter Thiel

Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
 
Telefon: 0177.6587641
 
E-Mail: info@eltern-bleiben-eltern.de

 
Kontaktaufnahme per Mail wird empfohlen.

 

 

 

Referenten:

Dr. Herwig Grote - Soziologe, Sachverständiger, Systemischer Therapeut (DGSF), stellvertretender Fachgruppensprecher, Berlin

Stefan Nowak - Rechtsanwalt, Berlin



Sorgerechtsstreit in Hannover: Mutter soll 30 Tage in den Knast

09.02.2023

Ein Gericht verhängt eine Ordnungshaft für Anette W., weil sie dem Wunsch ihrer zehnjährigen Tochter folgte und die Tochter nicht zum Vater brachte.
Außenmauer aus rotem Backstein der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Vechta.

Hinter diesen Mauern muss Anette W. 30 Tage einsitzen, wenn die Haft vollzogen wird: JVA Vechta Foto: Friso Gentsch/dpa

HAMBURG taz | Extrem verfahren ist ein Sorgerechtsstreit in Hannover. Vorläufiger Höhepunkt ist, dass das Oberlandesgericht (OLG) Celle jetzt 30 Tage Haft für die Mutter Anette W. verfügte, weil diese im Zeitraum vom 9. Dezember 2021 bis zum 9. Februar 2022 ihre zehnjährige Tochter nicht an den Vater herausgab. Die Frau muss nun damit rechnen, vom Gerichtsvollzieher verhaftet und in die Justizvollzugsanstalt Vechta gebracht zu werden.

Die Situation, in der Mutter und Tochter seit anderthalb Jahren leben, ist schwierig: Das Mädchen fuhr im Juni 2021 allein mit der Straßenbahn zur Wohnung der Mutter und sagt seither, sie wolle dort bleiben und nicht zum Vater zurück. Bei ihm lebt noch die jüngere Schwester. Für beide hat der Vater allein das Sorgerecht. Das hat das OLG jetzt noch mal bestätigt. Die Mutter gilt den Richtern als nicht erziehungsfähig, weil sie die Bindung der Kinder zum Vater zu wenig toleriere.

Die Mutter sagt der taz, sie habe dem Vater mehrfach angeboten, das Kind abzuholen, das habe er nicht getan. Sie respektiere aber den Willen des Kindes. „Meine Tochter ist für mich kein Gegenstand, den ich rauszugeben habe. Sie ist ein Mensch mit Rechten.“ Die Richter setzten in dem Beschluss Ende Januar dagegen, die Mutter hätte die Tochter durch aktives Tun in die Obhut des Vaters geben müssen.

Kurios ist: Selbst wenn Frau W. ihre Tochter jetzt sofort beim Vater absetzt, bleibt ihr die Haft nicht erspart. „Diese Ordnungsmittel haben auch Sanktionscharakter, weshalb ihnen nicht entgegensteht, dass der maßgebliche Zeitraum verstrichen ist“, sagt OLG-Sprecher Andreas Keppler.

...

Der Anwalt von Anette W., Stefan Nowak, sagt, das OLG habe in seiner Entscheidung „beachtliche Kritikpunkte in keiner Weise gewürdigt“, etwa, dass das Mädchen mehrfach zur Mutter flüchtete, bevor es bei ihr blieb. Er will deshalb gegen den Beschluss vorgehen. W. hofft, dass es noch gelingt, die Haft abzuwenden.

Zudem gibt es am 16. Februar wieder einen Termin vor dem Amtsgericht, wo über einen Antrag Nowaks verhandelt wird, ob die Tochter auch ohne Sorgerecht durch eine sogenannte Verbleibensanordnung bei der Mutter bleiben kann – so wie bei Pflegeeltern möglich. Christina Mundlos, die ein Buch zur Praxis der Familiengerichte schrieb, sagt, es drohe hier die Inhaftierung der Mutter „aufgrund ihres Geschlechts und ihrer Kritik am OLG Celle“.

...

https://taz.de/Sorgerechtsstreit-in-Hannover/!5911008/



 

 Nicht alles was in der Zeitung steht, ist richtig, manches schlecht dargestellt oder irreführend formuliert, manches wird der Ideologie geopfert.

 Journalist/innen sind keine Wahrheitssucher, sondern aufgeregte Agentinnen der Leser:innenschaft im Kampf der Meinungen. Dies gilt erst recht in Zeiten sinkender Absatzerlöse, sei es nun bei der TAZ, dem Spiegel oder auch der ZEIT. Wer da nicht die Erwartung der Leser:Innenschaft bedient, verliert schnell den letzten Halt und lebt fortan von Bürgergeld.

Dichtung und Wahrheit, so ein zwischen 1808 und 1831 entstandenes Buch, in dem Johann Wolfgang von Goethe Erlebnisse aus seinem Leben aus den Jahren von 1749 bis 1775 verarbeitet. Mehr Licht, soll Goethe auf seinem Sterbebett gesagt haben, unsere Tagung will dazu beitragen.

 

 

 

Der Sachverständige soll - so im allgemeinen der familiengerichtliche Auftrag - feststellen, wie die Wirklichkeit wirklich ist (Zivilprozessordnung: Beweisermittlung durch Sachverständigengutachten).

§ 359 Inhalt des Beweisbeschlusses
Der Beweisbeschluss enthält:
1. die Bezeichnung der streitigen Tatsachen, über die der Beweis zu erheben ist;
2. die Bezeichnung der Beweismittel unter Benennung der zu vernehmenden Zeugen und Sachverständigen oder der zu vernehmenden Partei;
3. die Bezeichnung der Partei, die sich auf das Beweismittel berufen hat.

§ 403 Beweisantritt
Der Beweis wird durch die Bezeichnung der zu begutachtenden Punkte angetreten.

Aus radikal-konstruktivistischer Sicht ist dieser Anspruch grundsätzlich nicht einlösbar (Paul Watzlawick (Hrsg.): "Die erfundene Wirklichkeit. Wie wir wissen, was wir zu wissen glauben. Beiträge zum Konstruktivismus", 1985, Piper Verlag, München.). Der Gesetzgeber scheint dieser Ansicht zuzuneigen, denn er gibt keine näheren Hinweise, was der/die Sachverständige eigentlich leisten soll. Nebulös nennt das Gericht als Auftrag die Erarbeitung eines Beweises, in der Praxis ist dies nicht selten die Frage nach einem vermeintlich besseren Elternteil, nicht aber die Frage, wie ein Konflikt gelöst werden kann. 

Nicht selten verläuft die Beweisaufnahme durch Sachverständigengutachten so wie im Sketch von Otto: Frau Suhrbier: Waschmittel (1981)

Blinde äußern sich über die Wirklichkeit, wie sie wirklich ist.

Letztlich bräuchte es für die Lösung eines familiären Konfliktes keiner Beweisaufnahme duch Sachverständigengutachten, sondern eines vom Familiengericht gesetzten geeigneten Settings zur Erarbeitung einer Lösung, doch an Blumen fehlt`s im Revier (Goethe: Der Osterspaziergang)

 

 

 

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Empfehlungen und Forderungen an den Gesetzgeber und die familiengerichtliche Praxis (Entwurf):

Einheitlicher Stundensatz für Umgangspfleger von 85,00 €

(insofern gleiche Bezahlung wie für Dolmetscher im familiengerichtlichen Verfahren - § 9 JVEG)

https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__9.html

 

 

Stand 10.03.2023