Eltern bleiben Eltern
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Fälle
Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 22. Mai 2023 16:05
An: ...
Betreff: Beratung erbeten
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich habe eine 12 jährige Tochter Elisabeth - Name geändert, mit deren Mutter ich seit 9 Jahren getrennt lebe.
Unsere Tochter ziehen wir seit 2014 im Wechselmodus 7-7 Tage auf.
Nun haben wir den Umstand dass Elisabeth nicht mehr zu Ihrer Mutter möchte und dies seit über einem Jahr auch klar mitteilt.
Auf Grund einer Gewaltandrohung des Lebensgefährten Elisabeths Mutter, mir gegenüber als ich Elisabeth aus dem mütterlichen Zuhause abholte, befinden wir uns juristisch im Streit.
Einiges nahm seinen Lauf, Verhandlungen da, Gutachten dort.
Einer Gutachterin kam zu
dem Schluss, das Elisabeths Bedürfnisse und Aussagen nicht von ihr heraus
kommen, vielmehr dass ich und meine Lebenspartnerin Elisabeth manipuliert haben
und ich Bindungsintolerant gegenüber der Mutter sei, und somit Schuld für das
Verhältnis zwischen Elisabeth und ihrer Mutter sei.
Um dieses nun aufzuschlüsseln und Sie mir in dieser Hinsicht vielleicht helfen
können, was mit mir nicht stimmt und wo und wie ich an mir arbeiten und mich
ändern kann, wollte ich gern bei Ihnen vorsprechen, ob diese Möglichkeit
besteht.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 26. April 2023 17:17
An: ...
Betreff: Anfrage Familienberatung/-therapie
Sehr geehrter Herr Thiel,
meine Expartnerin und ich sind im Rahmen eines Sorgerechtsstreits auf der Suche
nach einer Familienberatung/-therapie.
Aus unserer sehr Konfliktbehafteten Beziehung die bis März 2021 andauerte, ist ungewollt eine wunderbare Tochter hervorgegangen.
Nun befinden wir uns seit Februar wegen Umgang und Sorgerecht vor Gericht, da die Konflikte kein Ende fanden.
Aus einer Verhandlung vor dem Familiengericht im März diesen Jahres wurde beschlossen, dass wir bezüglich des von mir beantragten Mitsorgerechts aufgrund der weiterhin andauernden Konflikte eine Familienberatung aufsuchen sollen um diese Auseinandersetzungen als Grundlage auch zum Wohle unserer Tochter möglichst beizulegen.
Seitdem bin ich auf der Suche nach geeigneten
Therapeuten die uns hier unterstützen können.
Ich würde mich freuen wenn Sie mir eine Rückmeldung geben könnten, ob sie
überhaupt Kapazitäten frei haben und wenn ja wie sich eine Therapie bestmöglich
bei Ihnen gestalten könnte.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 22. April 2023 20:36
An: ...
Betreff: Anfrage
Guten Abend Herr Thiel,
wir haben ganz große Probleme mit unserem großen Sohn. Und zwar hat er
anscheinend ganz große Verlustängste.
Gerade haben wir die Situation, dass seine Fußballmannschaft nach .... zu einem Spiel von ... fährt und er nicht mit will, weil er "Angst" hat.
Leider ist unsere familiäre Situation auch nicht ganz
so einfach und ich denke dass es damit auch zu tun hat.
Ich muss dazu sagen, dass mein Mann nicht der leibliche Vater von unserem großen
Sohn ist.
Wir sind eine 4-köpfige Familie: Mutter (30 Jahre), Vater (32 Jahre), 1. Sohn
(10. Jahre), 2. Sohn (4 Jahre). Mein Mann und ich arbeiten beide.
Der große geht aktuell in die 4. Klasse in die
Grundschule ...
Diese ganze Situation fing auf einmal ganz schlagartig in den Sommerferien an.
Es ging sogar so weit dass unser Sohn zu einem Psychologen gegangen ist. Damit wurde sein Verhalten besser. Dennoch hat er Angst irgendwas zu machen und zwar alleine.
Er will dauerhaft auch Licht an haben und zwar in der
Küche nicht oben in seinem Zimmer, was wir sehr merkwürdig finden.
Wir geben uns große Mühe. Aber ich habe das Gefühl dass mein Mann meinen Großen
Sohn nicht so akzeptiert und seinen eigenen leiblichen Sohn mehr bevorzugt.
Mein Mann findet auch so eine Therapie nicht für
Sinnvoll und will dass eigentlich nicht.
Können sie mir in irgendeiner Weise helfen?
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 22. April 2023 22:14
An: ...
Betreff: AW: Anfrage
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Was sagt denn der leibliche Vater zu der Problematik und wie man damit umgehen
könnte?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 22. April 2023 22:23
An: ...
Betreff: Aw: AW: Anfrage
Guten Abend Herr Thiel,
der leibliche Vater vom Großen zeigt leider gar kein Interesse an seinem Kind.
Ich versuche immer wieder mit ihm in Kontakt zu
treten, aber leider blockt er es immer wieder ab. Denn er ist glücklich mit
seiner jetzigen Frau und seinen anderen beiden Kindern.
Also ich sage mal so. Mein Mann liebt die Großen und gibt eigentlich auch alles
für ihn. Aber manchmal kommt es mir so vor.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 22. April 2023 22:39
An: ...
Betreff: AW: AW: Anfrage
Sehr geehrte Frau ...,
Wenn der leibliche Vater seinen Sohn verstößt, muss man
sich nicht über das Verhalten des Sohnes wundern.
Ich empfehle, dass der leibliche Vater in die Verantwortung gebracht wird,
gegebenfalls mit Hilfe des Jugendamtes und des Familiengerichtes.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist
zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum
jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.
Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person
befindet.
(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und
seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten
durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten.
Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt,
kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs
anordnen (Umgangspflegschaft). Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die
Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die
Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen. Die Anordnung ist zu
befristen. Für den Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Umgangspflegers
gilt § 277 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend.
(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer
Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies
zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht
oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder
ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet
wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur
stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter
kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann
jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.html
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 8. April 2023 10:13
An: ...
Betreff: Umgang
Sehr geehrter Herr Thiel,
In den letzten Monaten hat es mit der Übergabe von ... immer wunderbar
funktioniert.
Seit dem letzten Umgang und heute, will ... nicht mit mir kommen.
Keine Begrüßung wie sonst immer ,es wird sich hinter der Mutter versteckt und geweint.
Ich habe meine Tochter heute nicht mitgenommen um nicht zu eskalieren (meine persönliche Vermutung, ... wird beeinflusst.)
Wie soll ich mich in Zukunft verhalten?
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 8. April 2023 08:45
An: ...
Betreff: Antrag auf Kostenübernahme für eine Jugendhilfeleistung
Sehr geehrter Herr Thiel,
das Jugendamt ... regt bei Familiengericht ... zum zweiten Mal alle meine Sorgerechte zu entziehen.
Weil meine Tochter ist von ... nach ... vor 9 Monaten weggezogen, ist das Familiengericht ... zuständig.
Der alleinige Grund, warum das Jugendamt unterstützt diese Entfremdung ist, dass meine Tochter jetzt 14 Jahre will bei dieser Familien, die meine Tochter instrumentalisiert, bleiben.
Meine Tochter muss von kompetente Personell gefragt, warum sie bei dieser Familien bleiben will und warum sie ein Hass auf ihr Vater einwickelt hat.
Und dann müssen wir alle zusammen einen Weg für Kontakt und einen Weg zurück zu ihrem Vater finden, auch wenn nur z.B. erstmals bei einer Mädchengruppe, aber in ....
Ich dachte an einen Termin zum Anfang mit mir, dann
mit ihr, dann wie Sie empfinden, alle drei zusammen.
Das Jugendamt ... hat keinen Hilfeplan erstellt, ist völlig inkompetent und
unehrlich.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 4. April 2023 08:46
An: ...
Betreff: Sorgerechtsstreit
Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich mich seid vielen Jahren im immer wiederkehrenden Sorgerechtsstreit mit
dem Kindesvater unserer gemeinsamen Tochter befinde und das gemeinsame
Sorgerecht ehr zur Qual statt zur Lösung führt und immer mehr das
Hochkonfliktpotenzial wächst, würde ich gerne um eine Beratung bitten.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 2. April 2023 18:21
An: ...
Betreff: Einbennenung
Hallo Herr Thiel,
Wie hoch sehen Sie die Erfolgschancen bzgl einer Einbennenung einer Kinder nach
Scheidung?
Haben Sie Erfahrungswerte auf die Sie zurückgreifen können?
Sachverhalt:
Gewaltehe, Härtefallscheidung, Gerichtsprozess bezgl des Kindsnamen, Prozess da
Kindsvater Reisedokumemte verweigert, Prozess in dem mit die meisten Anteile des
Sorgerechts zugeschrieben wurden
Trennung vom KV im 3 SSW Monat, erneute Ehe 9 Monate nach Geburt mit meinem
Ehemann, dieser war bei Geburt dabei, mein Sohn kennt nur ihn als Vater starke
Bindung (Papakind), kaum Umgänge von Seiten des KVs, seit ca 1 Jahr Umgang 1 Std
im Monat auf dem Spielplatz begleitet durch meinen Mann, Geburt unserer Tochter
von 6 Monaten
Mein Mann hat meinen Mädchennamen als Doppelnamen gewählt, weiter ist mein
Mädchenname der meinige Nachname und der unserer Tochter.
Unser Sohn trägt den Namen meines Ex Mannes, dieser verweigert eine Einbenennung.
Unser Sohn, nun 5 Jahre möchte gerne so heißen wie
wir.
Ich hoffe die Situation wurde klar geschildert.
Ich hoffe Sie können evtl eine Einschätzung geben in wie weit ein Antrag bei
Gericht ihrer Erfahrung nach Erfolg hat.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 30. März 2023 21:03
An: ...
Betreff: Schwierige Trennungssituation
Sehr geehrter Herr Thiel!
Leider befinden meine Noch-Ehefrau, unsere Kinder und ich in einer schweren
Trennungssituation.
Da die Kinder zusehen darunter leiden, möchte ich gerne den Schritt einer Mediation einschlagen und hoffe das sie mir dabei weiterhelfen können.
Sie können mich gerne entweder unter .... oder unter der Rufnummer ...
erreichen.
Mit freundlichen Gruß
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 31. März 2023 21:31
An: ...
Betreff: AW: Schwierige Trennungssituation
Sehr geehrter Herr ...,
was soll in einer Mediation besprochen/ geklärt werden?
Will Ihre Frau auch teilnehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 31. März 2023 22:28
An: ...
Betreff: Re: Schwierige Trennungssituation
Sehr geehrter Herr Thiel!
Meine Noch-Ehefrau redet kein Wort mehr mit mir.
Es macht mir der Eindruck das mir der pure Hass entgegen kommt.
Wir haben jedoch zwei Kinder die sehr darunter leiden.
Diese gehen leider schon auf dem Zahnfleisch und bis jetzt konnte ich nichts übers Jugendamt erreichen.
Ich möchte nichts unversucht lassen das wir
wenigstens im Bezug der Kinder wieder vernünftig reden können.
Auch wie die Trennung in einer einvernehmlicheren Art vollzogen werden kann.
Vorschläge meinerseits einen Mediator in Anspruch zu nehmen wurden bis jetzt
Stillschweigend ignoriert
Mit freundlichen Gruß
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 6. April 2023 18:47
An: ..
Betreff: AW: Schwierige Trennungssituation
Das Jugendamt ist verpflichtet in geeigneter Weise tätig zu werden, wenn aus dem
Verhalten der Mutter eine Kindeswohlgefährdung resultiert.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 30. März 2023 11:29
An: ...
Betreff: Termine
Sehr geehrter Herr Thiel,
Ich benötige vom Familiengericht ca. 3 Therapiesitzungen damit der Umgang mit
meinen Kindern wieder einsetzen kann.
Aufgrund von falschen Behauptungen meines Exmannes hat er meine Kinder so
beeinflusst, dass diese möchte das ich an einer Gesprächstherapie teilnehme, die
mit einem gemeinsamen Termin mit meinen Kindern endet um eine gemeinsame Basis
zu schaffen.
Hier soll Vertrauen wieder aufgebaut und Probleme aus dem Weg geräumt werden
Dies begleitet das Jugendamt mit.
Mit der Bitte um Rückruf unter ... .
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 29. März 2023 13:22
An: ...
Betreff: Anfrage gerichtliche Umgangspflegschaft
Hallo Herr Thiel,
in einem laufenden Gerichtsverfahren soll eine Umgangspflegschaft, um die problematischen Übergaben zwischen Kindesmutter und mir zu unterstützen, angeordnet werden.
Das Amtsgericht ... kennt aber selbst nur wenige Umgangspfleger.
Hier wurde der Vorschlag gemacht, dass ich auch selbst einen solchen vorschlagen kann.
Bei meiner Recherche bin ich auf sie gestoßen.
Es ist angedacht, die Übergaben für ein Wechselmodell wöchentlich, z.B. immer
sonntags nachmittags (alternativ aber auch Freitags) durchzuführen. Ort wäre ...
.
Die Problematik besteht darin, dass die Kindesmutter die Übergaben nicht fördert
und boykottiert, meine Tochter sich in einem starken Loyalitätskonflikt befindet
und somit die Übergabe nicht immer einfach ist.
Stünden sie dafür inhaltlich und zeitlich zur Verfügung?
Viele Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 29. März 2023 21:19
An: ...
Betreff: AW: Anfrage gerichtliche Umgangspflegschaft
Sehr geehrter Herr ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Das Problem geeignete Umgangspfleger zu finden, ist ein finanzielles, denn für
die niedrigen Stundensätze die die Justizkasse bezahlt, machen die infrage
kommenden Fachkräfte lieber andere Jobs, wo sie das doppelte bezahlt bekommen.
Falls Sie eine gute Idee haben, wie man diesem Problem beikommen könnte, wäre es
denkbar, dass eine Kollegin von mir tätig werden könnte.
Welches Gericht ist zuständig, welcher Richter?
Wo wohnen die Eltern, wo sollen die Übergaben stattfinden?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 24. März 2023 09:18
An: ...
Betreff: Frage nach Beratungstermin
Sehr geehrter Herr Thiel,
über das Berliner Familienportal bin ich auf Sie aufmerksam geworden.
Ich lebe von meiner Frau getrennt. Unsere vier gemeinsamen Kinder leben derzeit bei ihr, ich sehe die Kinder jedes zweite Wochenende.
Das war ein vorübergehender Kompromiss, bis ich eine entsprechend große Wohnung gefunden hatte.
Nun will ich den Umgang gerne ausweiten und mich hierzu beraten lassen, da sich
meine Frau leider weder konstruktiv noch gesprächsbereit zeigt.
Ist denn auch eine Onlineberatung möglich? Wann hätten Sie denn den nächsten
Termin frei?
Besten Dank vorab.
Freundliche Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 21. März 2023 16:38
An: ...
Betreff: Sorgerecht, Kindeswohlgefährdung , Beratung als auch Anwalt gesucht
Sehr geehrter Herr Thiel,
wegen der Gefährdung des Kindeswohls, wegen der häuslichen Gewalt als auch der schweren andauernden psychischen Probleme der Mutter suche ich einen kompetenten Anwalt in Sachen Sorgerecht, Familienrecht und am besten auch Strafrecht für den Postleitzahlenbereich ... .
Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht ... .
Es geht mir vor allem darum das Sorgerecht im Eilverfahren auf mich zu
Übertragen wegen der Kindeswohlgefährdung und ich hätte Fragen zum Begleitetem
Umgang und wie ich mein Fall am Besten dem RSD schildern kann.
Ich würde auch gerne möglichst zeitnah einen
Beratungstermin bei Ihnen in Anspruch nehmen.
Viele Grüße,
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 21. März 2023 13:43
An: ...
Betreff: Begleiteter Umgang
Sehr geehrter Herr Thiel,
hiermit möchte ich mich erkundigen, ob Sie einen begleiteten Umgang anbieten.
Es geht um die Begleitung für den Umgang zwischen meinen Kindern Franz und Jana - Namen geändert - mit ihrem Vater.
Der Grund für den begleiteten Umgang ist der Verdacht auf sexuellen Missbrauch
meiner Tochter.
Ich würde mich freuen, wenn Sie uns einen zeitnahen Termin anbieten könnten.
Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 20. März 2023 08:29
An: ...
Betreff: unsere Tochter
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich melde mich für meine Tochter und deren Kinder - ich weiß, dass das ganz
sicher so nicht üblich ist, doch wir wissen uns einfach überhaupt nicht mehr zu
helfen!
Unsere Tochter hat sich im Mai 2021 von ihrem Ehemann getrennt, Grund war
eigentlich seine extreme Eifersucht, die unsere Tochter einfach nicht mehr
aushielt und deshalb um eine Auszeit bat.
Was aber dann so nach und nach noch alles herausgekommen ist, ist ein Psychothriller der einfach nicht enden will!
Er hatte sie im Schlafzimmer mit einer Kamera gefilmt, sie hatte ein GPS-Tracker auf dem Handy, irgendetwas im Auto.........im vergangenen Sommer stellte sie ein Strafantrag gegen ihn, weil noch viel mehr Sachen ans Tageslicht kam, leider geht hier aber überhaupt nichts vorwärts....
Das Verhältnis zwischen den Beiden ist daher sehr, sehr angespannt und das schlägt sich natürlich auch auf die Kinder nieder.
Die Beiden (7 und 4 Jahre) sind seit September letzten Jahres (nach einem Vorfall) sehr auffällig geworden!
Unsere Tochter versucht seitdem beim Jugendamt, Familienberatungsstellen irgenwo einen Termin zu bekommen, wenn sie einen bekommt, aber immer nur mit dem Vater zusammen - dies ist für sie unerträglich, sie kann mit ihm leider zurzeit noch nicht an einem Tisch sitzen.....
Vom Familiengericht wurden sie verpflichtet bei der Familienberatung vorstellig zu werden - es wurde ihr auch ein Einzeltermin zugesagt.
Hier bei uns im Kindegarten gibt die Caritas Beratungsstunden, hier hat sie sich dann auch angemeldet, bekam dann prompt wieder einen Termin mit ihm zusammen - da ihr Zwangsgeld angedroht wurde, wenn sie den Termin nicht wahrnimmt ist sie hingegangen.
Nach 1 1/2 Stunden brach sie diese Beratung aber ab, da sie vom Ex-Mann und auch der Beraterin an den Pranger gestellt wurde, beide haben sie als Lügnerin dargestellt - vor dem Familiengericht bei der Anhörung wurde sie von der Richterin gebeten, doch die Strafanzeige gegen ihn zurück zu nehmen...........
Unserer Tochter geht es eigentlich immer schlechter, den beiden Enkelkindern auch und wir machen uns um die 3 sehr große Sorgen - daher hier nun unsere Frage - kann es denn tatsächlich sein, dass man nirgendwo zuerst mal ein Einzelgespräch haben kann?
Es ist schon klar, dass künftig dann auch gemeinsame
Termine sein werden, aber sie würde doch gerne erst einmal alleine vorstellig
werden, die Kinder leben bei ihr und wer sollte die Situation dann besser
schildern können, wie die Kinder sich im täglichen Leben benehmen, wie die
Mutter?
Wir haben uns nun an Sie gewandt, da wir nach wie vor nicht sicher sind, ob sie
noch von ihm überwacht, kontrolliert, gar ihre Mails mitgelesen werden - es
passieren ständig wieder Sachen und er weiß Dinge, die er eigentlich ohne
Überwachung gar nicht wissen kann........
Für eine kurze Rückantwort wären wir sehr dankbar - falls es bei Ihnen eine
Möglichkeit gibt, wird sich unsere Tochter dann mit Ihnen gerne in Verbindung
setzen
Mit freundlichen Grüßen
....
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 17. März 2023 12:48
An: ...
Betreff: Anfrage
Hallo,
Ich bin seit 1,5 Jahren in einer etwas komplizierten Beziehung.
Mein Partner hat mit seiner Exfrau einen drei jährigen Sohn.
Da seine Exfrau nicht möchte, dass ich den Sohn kennenlerne und er sich nicht traut sich ihr gegenüber zu behaupten, fährt er zwei mal die Woche dort hin und verbringt Zeit mit seinem Sohn und der Exfrau.
Ich wünsche mir das natürlich anders.
Ich würde gerne eine Beratung in Anspruch nehmen, zum einen ob diese
Konstellation so wirklich das beste für das Kind ist und falls dem so ist,
möchte ich einfach lernen, da besser mit umzugehen.
Vielen Dank im voraus
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 16. März 2023 08:27
An: ...
Betreff: Begleiteter Umgang
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Vater von 3 Kindern und seit einiger Zeit von meiner Lebensgefährtin
getrennt.
Seit dem Zeitpunkt der Trennung verweigert mir die Kindsmutter den Umgang mit
meinen Kindern.
Aus diesem Grund klage ich vor dem Familiengericht, um genau dieses Umgangsrecht
wieder zu bekommen.
Da meine Kinder sehr unter der Trennung leiden und mich sehr vermissen, bin ich
bemüht schon zu diesem Zeitpunkt eine gewisse Besuchsroutine mit der Kindsmutter
anzustreben, bis das entgültige Urteil gefällt wird.
Auch das Gericht hat diesbezüglich der Kindsmutter im Vorfeld dazu geraten den
Kontakt zuzulassen, weshalb Sie in diesem Punkt nun gesprächsbereit ist.
Die Kindsmutter stellt jedoch die Bedingung, dass die ersten Kontakte als
begleiteter Umgang erfolgen sollen, bis ich die Kinder dann allein betreuen
darf.
Dies würde einen Zeitraum von 8 Wochen betreffen und hierbei 4 Treffen (also
alle 14 Tage) in der Zeit von ca. 14.00 bis 18.00 Uhr an einem Freitag.
Da es wahnsinnig schwer ist eine neutrale, kompetente Person zu finden, die von
der Kindsmutter als Begleitung akzeptiert wird, möchte ich mich mit diesem
Anliegen an Sie wenden.
Gibt es in Ihrer Einrichtung die Möglichkeit, für den Zeitraum dieser 8 Wochen
eine entsprechende Person zur Verfügung zu stellen?
Die Kosten würden selbstverständlich von mir übernommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 13. März 2023 13:22
An: ...
Betreff: Familienberatung - Umgang
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mich gerne beraten lassen im Thema Umgangsrecht.
Vorab: Von dem Kindsvater habe ich mich getrennt und habe von Beginn an das alleinige Sorgerecht.
Nun möchte er das gemeinsame und ich stimme diesem aus diversen Gründen nicht zu.
Jetzt nehmen die Streitigkeiten überhand, er wird in Gesprächen laut wenn er seinen Willen nicht bekommt oder ihm jegliche Argumente fehlen.
Das macht den Umgang nicht sonderlich leicht.
Auch eine Art Drohungen wie: “ich würde die Konsequenzen noch zu spüren bekommen” oder “er ist über mein Leben mehr im Bilde als ich denke und mir lieb ist” fallen regelmäßig.
Einen Termin zur Beratung beim Jugendamt hatte ich bereits alleine und mit dem
Kindsvater, dennoch möchte ich mir mehr Meinungen und vielleicht andere Methoden
anhören um ordentlich handeln zu können.
Sollten Sie dafür die falsche Anlaufstelle sein wäre ich Ihnen sehr verbunden,
wenn Sie mir noch andere Beratungsstellen nennen können.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 12. März 2023 09:29
An: ...
Betreff: Begleiteter Umgang
Sehr geehrter Herr Thiel,
durch Recherchen im Netz bin ich auf Sie gestoßen.
Ich bin alleinerziehende Mama einer 4 Jahre alten Tochter.
Mein Noch Ehemann war eine lange Zeit im Gefängnis wegen sexuellem Missbrauch an Minderjährigen.
Unsere Tochter hatte nie eine Bindung zu ihm aufbauen können und möchte nun auch nicht ohne Begleitung von mir erwas mit ihm unternehmen.
Er wurde Inhaftiert da war ...2 Jahre alt. Er wurde im Dezember 2022 auf 4 Jahre Bewährung entlassen.
Wie eben schon geschildert hat sie keinerlei Bindung zu ihm. Allein schon aufgrund des alters und der langen Zeit ohne Ihn.
Ich bin psychisch nicht in der Lage mit ihm zusammen etwas zu unternehmen damit er die kleine sehen kann. Ich leide an Depression und Angst/Panik Attacken.
In der Nähe von ihm fühl ich mich absolut unwohl.
Er droht andauernd mit dem Amt. Ich wollte das eigentlich vermeiden um der kleinen das zu ersparen. Aber früher oder später wird es sicher in die Richtung gehen.
Ich muss auch ehrlich gestehen das ich ihm absolut nich vertraue und ein unwohles gefühl hab wenn ich ihm die kleine überlassen würde.
Dazu kommt auch das er absolut unzuverlässig ist. Er hat bereits eine Tochter im Teenager alter zu der er kaum bis garkein Kontakt hat. Das Kind befindet sich auch in einem Heim und ist äußerst schwierig.
Er hatte mal mehr Kontakt und hat das Sorgerecht erkämpft und es einige wochen später wieder abgegeben weil er (laut eigener aussage) kein bock auf das Kind hat.
Ich hab angst das er früher oder später auch den Kontakt zu meiner Tochter
abbrechen wird und ich ihr dann erklären muss warum ihr Vater nichts mehr mit
ihr zu tun haben möchte.
Naja nun zu meiner Frage.
Bieten sie begleiteten Umgang an ?
Vielen Dank und freundliche Grüß
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 7. März 2023 08:52
An: ..
Betreff: Anfrage Betreuter Umgang
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich möchte Sie für einen Betreuten Umgang für meine Tochter anfragen.
Zum Hintergrund:
Ich bin von Tinas - Name geändert - Geburt an Alleinerziehend. Ich hatte für ihren Vater nach der Geburt mehrere Möglichkeiten organisiert mit tina Umgang zu haben unter anderem über ..., eine Familienhebamme. Der Vater hat die Angebote nie wahrgenommen.
Erst als im Rahmen einer Stufenklage die Vaterschaft nachgewiesen wurde, wollte er dass ich erneut sein Recht auf Umgang organisiere.
Tina lernte dann ihren Vater im Alter von 2,5 Jahren kennen. Die Umgänge wurden vom Kinderschutzbund zwei Jahre lang begleitet. Über ein Jahr lang war ich selbst bei den Umgängen dabei, damit der Vater sie in Ruhe kennenlernen kann. Seit Herbst letzten Jahres wurden dann wöchentliche Kontakte von 6 Stunden vereinbart. Die Maßnahme über den Kinderschutzbund war ausgelaufen. Die Umgänge liefen soweit gut.
In den Weihnachtsferien kam es zu einigen konflikthaften Situationen, da Tina ihre Körpergrenzen nicht gewahrt sah und sich nicht versorgt sah (sie wurde mit den Füßen über eine Kaktee gehalten, wenn sie Angst zeigte, wurde sie ausgelacht; sie wurde so lange durchgeschüttelt bis sie fast erbrach, ihr Stopp wurde missachtet, Verletzungen wurden ignoriert und nicht versorgt). Diese Konflikte konnten leider nicht zufriedenstellend geklärt werden. Der Vater meldete sich für den Umgang unbegründet ab, nach dem er zwei Tage zuvor noch angekündigt hatte, was er mit ihr machen wolle. Er melde sich wenn er wieder da sei zu einem Ersatztermin. Dies erfolgte nicht. Dann gab er an, er mache nicht gleich den Ersatztermin sondern er wolle, wenn es schneit mit ihr Schlittenfahren. Es schneite eine Woche herrlich - Tina freute sich auf die Schlittenfahrt, meiner Anfrage nach dem Ersatztermin wurde ein Absage erteilt. Tina wurde prompt mit Fieber und Körperschmerzen krank, so dass auch der reguläre Termin nicht stattfinden konnte.
Beim nächsten Termin schickte er Tina nach erfolgter Übergabe zu mir zurück, als sie kurz weinte, statt sie zu trösten und für sie da zu sein. Danach wollte Tina nicht mehr mit zum Vater. Sie sagt, er ist ihr fremd. Sie wünsche sich zwei Treffen in Folge von je zwei Stunden in vertrauter Umgebung. Ein Wunsch der ihr bisher nicht erfüllt wurde.
Die Haltung "ich will nie mehr zum Papa" verfestigt sich massiv. Dabei benennt sie allerdings nie die Konflikte, sondern nur, dass er ihr fremd ist und sie sich nicht versorgt fühlt. Eigentlich wünscht sie sich eher mehr Präsenz, mehr Wertschätzung und Beachtung und Gesehenwerden. Der Vater hat den Kinderschutzbund erneut um Hilfe angefragt. Leider war diese nicht erfolgreich. Tina hat ihre Wut und Enttäuschung deutlich zum Ausdruck gebracht. Leider konnte der Vater sie da nicht abholen. Ein Satz wie "Ich kann verstehen, dass Du enttäuscht und wütend bist, dass das Schlittenfahren nicht stattgefunden hat. Komm lass uns dafür jetzt was schönes machen." hätte sicher genügt. Stattdessen heißt es dann aber nur: "Jetzt bin ich extra hier her gefahren, dann lass uns auch was machen." oder "Das Wetter ist schön, was willst Du denn da Zuhause bei der Mama?"
Tina verweigert sich weiterhin oder der Vater kommt erst gar nicht zum Termin oder versäumt Absprachen so dass die Termin platzen. Beim letzten Termin hat sich Tina mit einem Schirm bewaffnet, um sich zur Wehr setzen zu können. Der Vater kam nicht. Trotzdem macht es mir sehr zu schaffen, dass Tina so alleine dasteht.
Meine Anwältin hat begleitete Übergaben vorgeschlagen, also dass ich Tina einer Person, der wir vertrauen übergebe und diese dann sie an den Vater übergibt.
Das erscheint mir eine gute Lösung, da ich dann nicht den Eindruck habe, Tinas Willen zu brechen, sondern sie einer vertrauensvollen Person in die Hände zu geben.
Der Kinderschutzbund kommt hierfür leider nicht in
Betracht. Sie haben zum einen eine andere Arbeitsweise (dort wird das Kind
direkt an den Vater übergeben im Beisein einer Mitarbeiter*in) und zum anderen
lehnt Tina die Begleiterin ab, nach dem sie von ihr über Monate hinweg zu
Küssen/Umarmungen gegen ihren Willen aufgefordert wurde.
Könnten Sie sich solche Übergaben vorstellen? Und falls ja, wie bald wäre das
möglich?
Sonnige Grüße aus ...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 28. Februar 2023 19:45
An: ...
Betreff: Umgangsrecht für gemeinsamen Sohn
Hallo Herr Thiel,
Anfang des Jahres habe ich mich von meiner Frau getrennt, nachdem wir 18 Jahre
zusammen waren.
Wir haben einen gemeinsamen Sohn, der mittlerweile 6 Jahre alt ist.
Nur wenige Wochen nach der Trennung hat mich meine Frau aus unserem gemeinsamen Haus geschmissen. Was zur Folge hat, dass ich unseren Sohn nur noch selten sehe.
Zur Zeit darf ich ihn 7 Uhr morgens zuhause abholen und zur Kita bringen. Darüber hinaus hole ich ihn Dienstags Nachmittag ab und verbringe Zeit mit ihm bis ca. 19 Uhr und Donnerstags bringe ich ihn zum Fußball.
Die Wochenenden darf ich ihn so gut wie nicht besuchen.
Letztes Wochenende habe ich ihn Samstag früh zum Friseur gebracht und wieder heim und am Sonntag haben wir 1 Stunde Schneeballschlacht gemacht.
Die beiden vorherigen Wochenenden habe ich ihn gar nicht gesehen.
Ich würde gerne mehr Zeit mit meinem Sohn verbringen, wenn möglich jedes zweites Wochenende und dann mit klarer, verlässlicher Regelung für alle.
Zur Zeit verbietet meine Frau mir diese Zeit.
Welche Möglichkeiten habe ich?
Wer kann mir hier helfen?
Meine Frau redet gar nicht mehr mit mir.
Wenn überhaupt schreit sie und macht mir Vorwürfe.
Jetzt habe ich erfahren, dass sie sich in ... eine eigene Wohnung sucht und dass sie unseren Sohn mitnehmen will, dann habe ich gar nichts mehr von ihm.
Ich habe Bedenken, dass sie den Kontakt dann gänzlich beendet.
Ich bin ratlos.
Was kann ich tun?
Alle Gespräche, die ich versuche zu begingen, gehen sofort in Vorwürfen und Streit über.
Miteinander Reden klappt momentan überhaupt nicht.
Für ein Gespräch und Tipps Ihrerseits wäre ich sehr dankbar.
Herzliche Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 27. Februar 2023 11:40
An: ...
Betreff: Beratung Rahmen Nachfrage Elternberatung
Hallo Herr Thiel,
Habe im Internet über ihren Auftritt von ihnen erfahren .
Bei einer gemeinsamen Beratung im MVZ für Kinder in ... wurde uns vom dortigen Psychologen empfohlen eine Elternberatung aufzusuchen .
Wir sind seit 3 Jahren getrennt und seit 1,5 Jahren geschieden und haben einen fast 10. Jahre alten Sohn .
Wir haben ordentlich den Rahmen für Umgang und Finanzen geklärt und sind da im Austausch . Auch über regelmäßige Termine usw .
Die Mutter meines Sohnes ist ... im Job und ich ... und Beruf .
Unser Anliegen ist es entspannter im Kontakt zu sein und Missverständnisse zu minimieren und weniger Stress für unseren Sohn zu produzieren .
Unsere Anspannung merkt er im Kontakt . Ich hätte gerne einen anderen Austausch .
Bin grad seit ca . Einem halben Jahr in Patchwork mit anderen Kindern unterwegs . Das klappt mit meinen Sohn gut .
Die Mama hatte auch schon mal Partner ohne Kind . Da war ich fein damit und es war stimmig . Jetzt scheint es mehr Spannungen zu geben.
Können sie ein infogespräch anbieten und wenn ja wo ?
Gehen Termine in ... und wieviel kostet es ?
Zu welchen Zeiten sind Kontakte möglich ?
Ab wann sind Termine möglich ?
Ich stelle mir 2- 5 Impulstermine vor damit wir dann als Eltern weiter konstruktiv arbeiten können .
Gerne eine Rückmeldung bis Ende dieser Woche .
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 24. Februar 2023 15:46
An: ...
Betreff: Telefonanruf heute
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich weiß nicht, ob Ihnen in der von mir vertretenen Sache etwas einfällt.
Ich selber bin im Moment wirklich ratlos.
Es wäre sehr nett, wenn Sie mich einmal kurz anriefen und ich Ihnen die Sache schildern könnte.
Mit freundlichen Grüßen
...
Rechtsanwältin
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 24. Februar 2023 19:17
An: ...
Betreff: AW: Telefonanruf heute
Sehr geehrte Frau ...,
Könnten Sie mir den Fall in zehn Sätzen skizzieren?
Welches Gericht ist hier zuständig, welcher Richter.
Wer wurde als Gutachter beauftragt?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 24. Februar 2023 19:46
An: ...
Betreff: Aw: AW: Telefonanruf heute
Danke für die Rückmeldung:
Richter ..., Amtsgericht ....
Gutachter ...Dipl.Psych. ....
Inobhutnahme durch JA mit Billigung des Richters, der selbst nicht tätig werden wollte, weil er wusste, dass der Gutachter weder jemals mit der Mutter der Kinder noch mit den Kindern gesprochen hatte, als er (der Gutachter) die Inobhutnahme der Kinder wegen eines drohenden erweiterten Suizids der Mutter forderte.
Um die Inobhutnahme beim Jugendamt durchzusetzen, erfand der Gutachter ein Gespräch und einen bestimmten Verlauf des Gesprächs mit der Mutter, der bei ihr zur Dekompensation führen werde , mit der Gefahr des erweiterten Suizids...
Alles lässt sich durch Dokumente nachweisen.
Die Kinder wurden daraufhin im Juni 2019 in Obhut genommen und getrennt bei Pflegeeltern untergebracht.
Bin seit Juli 2020 in der Sache tätig.
...
Rechtsanwältin
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 24. Februar 2023 20:03
An: ...
Betreff: AW: AW: Telefonanruf heute
Danke für die Info.
Ist denn wenigstens ein halbwegs normaler Umgang der Kinder mit ihrer Mutter
installiert?
Wie ist Ihr Fahrplan in der Sache?
Rückführung der Kinder zu den Eltern / Mutter?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 25. Februar 2023 09:21
An: ...
Betreff: Aw: AW: AW: Telefonanruf heute
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich vertrete den Vater der Kinder.
Er hat -die nicht verheiratete Eltern hatten sich getrennt- Mai 2019 die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf sich beantragt.
In diesem Verfahren wurde der Gutachter beauftragt.
Der Gutachter hatte sich nur 3,5 Stunden mit Aktenstudium und administrativen Dingen beschäftigt, d.h. weder den Vater noch die Mutter und die Kinder gesehen oder gesprochen bevor er dem Jugendamt erklärte, dass die Kinder beiden Eltern entzogen (auch "Vater sei keine Option" erscheine aggressiv, ohne dass es dafür irgendeine Anknüpfungstatsache gegen hätte) werden sollten...
Das Jugendamt suchte daraufhin nach Pflegeeltern.
Später fand dann die bereits erwähnte Sizung statt, in der der Gutachter von dem
Gespräch mit der Mutter berichtete, das nachweislich niemals stattgefunden hat.
Das Verfahren ist bis heute nicht abgeschlossen.
Wegen eines Formfehlers von mir (Versendung eines Befangenheitsantrags nicht per BeA) hängt die Sache im Moment beim BGH...
Der Mutter ist seit kurzem jeder Umgang mit ihren Kindern verboten, ein wirklicher Skandal!
Meinem Mandanten, der monatelang völlig unbeanstandeten unbegleiteten Umgang mit den Kindern hatte, wurde der entzogen, nachdem die Pflegeeltern der älteren Tochter (beide Mädchen wurden mit der Polizei aus dem Kindergarten abgeholt und anschließend getrennt untergebracht, weil es nicht gelungen war, jemanden zu finden, der beide Mädchen aufgenommen hätte), die absolut bindungsintolerant sind, großen Druck auf das Jugendamt ausgeübt haben, das wiederum den Richter informierte, der bei dem Gutachter ein den Wünschen der Pflegeeltern entsprechendes Gutachten bestellte und vom Gutachter auch ohne weitere Exploration erhielt...
All das ist ebenfalls durch Dokumente nachweisbar.
Die Sache hat viele weitere skandalöse Aspekte, die ich gerne später erläutere
und nachweise.
Vielen Dank für Ihre Bereitschaft, überhaupt in der Sache nachzudenken!
...
Rechtsanwältin
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 20. Februar 2023 10:34
An: ...
Betreff: Anfrage Begleiteter Umgang
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich bin für meinen Sohn Max - Name geändert - ,
6 Jahre, auf der Suche nach einem Träger für begleitete Umgänge.
Wir wohnen aktuell noch in ..., jedoch habe ich nun den Endbeschluss des Amtsgerichts ...vorliegen, welcher mir die alleinige elterliche Sorge überträgt und auf unbestimmte Zeit begleitete Umgänge zwischen Max und seinem Papa beschließt.
Aktuell werden die begleiteten Umgänge noch in ... durchgeführt, jedoch soll
dieser perspektivisch am Wohnort des Kindes stattfinden und wir werden
vorraussichtlich im Mai 2023 nach ... umziehen.
Die Umgänge sollen aller 14 Tage für 2 Stunden stattfinden.
Max wird am ...2023 in die Schule kommen.
Bis August wären demnach Umgänge an Vormittagen noch möglich, ab August ausschließlich nachmittags oder am Wochenende, was sicherlich für den Kindsvater optimal wäre.
Bitte geben Sie mir doch eine Info, welche Kapazitäten Sie aktuell haben, alternativ würde ich mich definitiv auf die Warteliste setzen lassen.
Mir ist es wichtig, dass Max den Kontakt zum Papa nicht verliert und er eine
schöne Umgangszeit mit seinem Papa hat, aufgrund der Diagnose Narzisstische
Persönlichkeitsstörung mit Störung der Impulskontrolle, ist ein unbegleiteter
Umgang leider nicht möglich.
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Herzliche Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 18. Februar 2023 07:32
An: ...
Betreff:
Guten Morgen Herr Thiel,
meine Frau und ich befinden sich im Trennungsjahr.
Sie hat sich sehr überraschend getrennt und es war alles andere als schön. Zudem gibt es auch keinen richtigen Grund - jedenfalls für mich nicht ersichtlich.
Wir haben zwei Kinder 5 und 6 Jahre alt.
Die Kommunikation zwischen uns ist sehr schwierig und das überträgt sich auf die Kinder.
Wir würden gerne mit ihrer Hilfe versuchen die Trennung und Geschehens
besprechen / aufzuarbeiten und wieder einen gemeinsamen Weg der Kommunikation zu
finden.
Sind wir da bei ihnen richtig? Wie würde das von statten gehen?
Lieben Dank und viele Grüße
Ramona Schwarz - Name geändert
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 18. Februar 2023 11:22
An: ...
Betreff: AW: Trennung
Sehr geehrte Frau Schwarz,
Danke für Ihre Anfrage.
...
Welche Rolle spielt der Vater in dem System?
Wer ist die biologische Mutter der Kinder?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 18. Februar 2023 14:12
An: ...
Betreff: Aw: AW: Trennung
Vielen Dank für ihre rasche Antwort.
Ich bin die leibliche Mutter beider Kinder, die Kinder waren eine gemeinsame
Entscheidung und wurden in unsere Beziehung geboren.
Ihr Vater spielt keine aktive Rolle in unserem Leben.
Sie haben die Möglichkeit mit Volljährigkeit Kontakt zu ihm aufzunehmen.
Ich war bis ich meine Frau kennengelernt habe immer mit Männern zusammen. Meine
Frau weiß schon seit frühester Kindheit das sie sich zu Frauen hingezogen fühlt.
Benötigen sie noch andere/weitere Angaben?
Was würden sie uns vorschlagen? Einzelgespräche oder gemeinsame Gespräche?
Ramona Schwarz - Name geändert
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 17. Februar 2023 11:28
An: ...
Betreff: Eskalation
Guten Tag,
ich bräuchte dringenst eine Beratung, da die KM mir häusliche Gewalt unterstellt, um dadurch unseren gemeinsamen Sohn, trotz gemeinsamer Sorge und gleichen Anteilen an Betreuung (getrennt lebend), bei sich zu behalten.
Habe nun eine Anzeige und frage mich, ob ich bei der Polizei eine Gegenstellung machen soll?
Ich bin schon einmal proaktiv zum Jugendamt in ... gegangen, um die Situation zu schildern und frage mich, um ich gleichzeitig zum Familiengericht gehe, um eine Einstweilige Verfügung zu erlassen, um meinen Sohn wieder zu sehen.
Es muss leider alles sehr schnell gehen, da mein Sohn eine Erkrankung hat, die mit ... verbunden ist und einem ... .
Je länger er mich nicht sieht, desto schwieriger wird es für ihn. Ich habe auch schon etliche Anwälte angeschrieben, allerdings hat keiner Kapazitäten.
Ich fühle mich machtlos und weiß einfach nicht mehr weiter. Ich hoffe, sie können mir irgendwie weiterhelfen.
Mit verzweifelten Grüßen,
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 16. Februar 2023 15:43
An:
Betreff: Kontakt zu meinen Kindern ...
Ich wende mich an Sie zwecks einer Unterstützung um den Kontakt zu meinen o. g.
Kindern, die bei ihrem Vater in ...seit ihrem 9. und 6. Lebensjahr leben, die
ich noch in ... wohnend anteilig gesehen habe, bis mein Ex-Mann im Jahre 2014
meine Kinder ungünstig gegen mich beeinflusste und diese jeglichen Kontakt – im
Jahr 2017 gab es einen Kontaktversuch über die ev. Beratungsstelle in ... wobei
meine Kinder den Brief unberücksichtigt (ohne Antwort gegenüber der
Sachbearbeiterin) gelassen haben.
Mein Ex-Mann und meine Mutter die meinen Kindern den Eindruck vermitteln jemand
aus der Familie der einem nicht passt ist nicht zu Weihnachten erwünscht –
diesen Eindruck merken sie von meiner Mutter dadurch das meine Mutter das ganze
Weihnachten bei meinen Kindern und meinem Ex-Mann verbringt.
Meine Kinder haben außerdem eine falsche Sichtweise von mir, auch durch meine
Mutter und meinen Ex-Mann.
Ich fahre nun am 21. Februar zur Behandlung meiner Psyche in die Nähe von ... in
eine Klinik um das mit dem fehlenden Kontakt zu meinen Kindern, das Verhalten
was meine Mutter zu Weihnachten meinen Kindern in Bezug auf den Kontakt mit mir
zeigt u.a. zu bearbeiten.
Ich will so gerne Vermittlungshilfe gegenüber meinen Kindern. Denn der Vater und
auch meine Mutter sind keine Vermittlungshilfe. Meine Mutter dar meinem
Ex-Mann noch nicht mal gegen mich in den Rücken fallen, da mein Ex-Mann
ansonsten verhindern würde das meine Mutter Kontakt zu meinen Kindern haben
darf. Da meine Mutter bereits 87 Jahre ist, hält meine Mutter uneingeschränkt zu
meinem Ex-Mann.
Ich wurde nämlich durch das Zutun meiner Eltern, und meines Ex-Mannes – seine
Eltern haben zu ihm gehalten -, im Bezug auf die Auffälligkeiten meiner Kinder
bevor der ... bei meinem Sohn und die ... bei meiner Tochter diagnostiziert
wurden, durch das Leugnen meiner Eltern, und meines Ex-Mannes psychisch krank
weil ich zum Einen nicht
gleich meinen Sohn in den geeigneten Kindergarten wegen meiner Eltern und meines
Ex-Mannes geben durfte, und alle die Probleme auf der ersten Schule meines
Sohnes gar nicht sehen wollten, und ich meinen Gefühlen bei beiden Kindern nicht
traute, und fast 2 Jahre zugesehen habe bis die ... meiner Tochter
diagnostiziert war, zu sehr auf die Erziehung von zwei auffälligen Kindern
anstatt auf die Unterstützung für mich gegen meinen Ex-Mann hauptsächlich zu
holen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mich unterstützen können, und mir eine Antwort
schicken.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 16. Februar 2023 13:48
An: ...
Betreff: mediation zwischen Kindesvater und Kindesmutter
Sehr geehrter Herr Thiel,
beim suchen nach einem Mediator in meiner Nähe bin ich auf Sie aufmerksam
geworden.
Ich habe mit meiner Ex Freundin ein gemeinsames Kind im Alter von 7 Jahren.
Die Vaterschaft wurde anerkannt, aber ich habe Ihn nie kennengelernt, weil die Mutter den Kontakt abblockt.
Das Gericht hat uns seinerzeit eine Mediation auferlegt, die wir leider nicht zusammen wahrnehmen konnten.
Die Kindesmutter ist
einfach nicht zum Termin erschienen.
Seitdem gibts nur sporadischen Kontakt zur Mutter , zum Kind jedoch nicht.
Da die Fronten so verhärtet
sind, benötigen wir dringend jemanden der zwischen beiden Parteien vermittelt.
Mir geht es erstmal nur darum , eine gute Bindung zur Mutter aufzubauen um
später eine Beziehung zu meinem Sohn herstellen zu können.
Über eine Antwort Ihrerseits würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichem Gruß
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 20. Januar 2023 00:39
An: ...
Betreff: Anfrage
Sehr geehrter Herr Thiel,
aufgrund einiger Probleme ,die momentan bestehen und starken Problemen bezüglich des Umganges (Vater-Kind)und erschwerter Kommunikation mit dem Kindesvater ,wollte ich fragen ,ob es möglich sei ein Gespräch mit Ihnen zu vereinbaren?
Kind 7Jahre zeigt seit letztem Sommer psychosomatische Beschwerden,seit gut 4Monaten starke Auffälligkeiten nach bzw kurz vor den Umgängen mit dem Vater.
Seit fast 2 Monaten lehnt er es komplett ab mit ihm zu gehen oder bei ihm zu schlafen und zeigt deutliche Abwehr ihm gegenüber.Jugendamt hatte bisher Gespräch mit mir und dem Vater.Empfehlung Kinderpsychologe .
Diese Termine fanden ebenfalls schon statt mit den Kindeseltern.
Am kommenden Montag mit Kind.Dennoch keinerlei Einigung ,trotz mehreren Vorschlägen meinerseits wie beide sich wieder annähern könnten.
Seitens den Vater wird mir gedroht, ihn mir komplett wegzunehmen ,da ich das Kind manipuliere was nicht der Fall ist.
Vieleicht haben sei eine Idee ,um eine gemeinsame Lösung zu finden.
Mit freundlichen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 10. Januar 2022 17:57
An: ...
Betreff: Begleiteter Umgang
Sehr geehrter Herr Thiel,
mein Name ist ...und ich bin seit 2018 in Scheidung von meiner Frau. Wir haben
zwei Söhne Markus (19 Jahre) und Adrian (13 Jahre) -
Namen geändert.
Die Kurzfassung ist: Seit zwei Jahren habe ich keinen Umgang mehr mit unserem
Sohn Adrian.
Nun steht eine Gerichtsverhandlung an und mein Anwalt meinte, dass das Verfahren
vermutlich mit vorläufig begleitetem Umgang endet.
Wäre es möglich den begleiteten Umgang bei Ihnen zu machen? Wenn ja, ab wann ist
das möglich?
Welche Kosten würden dabei entstehen? Werden diese vom Jugendamt getragen?
Ich würde mich über ein Gespräch mit Ihnen freuen.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 29. November 2022 07:58
An: ...
Betreff: unverbindliche Anfrage UG-Pfleger/in für Verfahren am Amtsgericht ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Thiel,
bei meinen Recherchen bin ich auf Ihre Seite http://www.umgangspfleger.de/
aufmerksam geworden.
In einem aktuellen Verfahren am Amtsgericht ... wird nach einer engagierten
UG-Pflegeperson gesucht.
Kurze Schilderung:
Ich vertrete den Kindesvater, der in ... wohnt.
Es gab eine Regelung zum Betreuungsunterhalt (1615l BGB), die im November 2021
auslief.
Der Umgang mit den beiden Kindern (6 und 9 Jahre) ist tituliert durch
gerichtlich gebilligte Vereinbarung von 2018.
Für beide Kinder besteht das gemeinsame Sorgerecht.
Im September 2021 kam es zu einem kurzen Streit zwischen den Kindeseltern.
Seitdem verweigert und torpediert die Kindesmutter systematisch und plump
jegliche Umgangskontakte.
Der Umgang fand seitdem nur noch selten statt; meist wurde er wegen
eingeschüchterten und massiv manipulierten Kindern noch im Auto sitzend am
Übergabeort abgebrochen durch die Kindesmutter.
Eine Vollstreckung wurde mangels schuldhafter/vorwerfbarer Zuwiderhandlung der
KM abgelehnt durch das Gericht.
Im EA-Verfahren wurde für Weihnachten 2021 ein UG (für 4 Stunden) angeordnet,
den die KM erneut verweigerte. Die hinzugezogene Polizei lehnte ein Eingreifen
ab.
Im Februar 2022 leitete mein Mandant ein UG-Verfahren ein mit dem Antrag auf
Bestellung eines UG-Pflegers. Eine erneute UG-Vereinbarung wurde zwar
protokolliert, aber die KM hält sich nicht daran.
Erst im Juni 2022 erfolgte die Bestellung eine UG-Pflegers (befristet bis
November, Verlängerung steht nun an), der bisher lediglich ein Gespräch mit dem
älteren Kind durchführte, sonst nichts. Kein einziger UG-Termin wurde anberaumt!
Die KM schleppte die Kinder zu einer Psychologin (Details sind uns noch nicht
bekannt).
Mein Mandant hat einen Austausch des UG-Pflegers beantragt und bisher hat das
Gericht nur (ohne Begründung) einen Vorschlag gemacht: Herr RA ..., ohne
ersichtliche Erfahrung im Bereich der UG-Pflegschaft, Kanzleisitz in ..., ohne
ersichtliche Kompetenz im familienpsychologischen Bereich (die KM forciert
offensichtlich die totale Entfremdung, blockiert selbst den Kontakt des
UG-Pflegers mit dem jüngeren Kind, KM; lebt inzwischen in neuer Partnerschaft,
aktuell ist auch Verfahren wg. Betreuungsunterhalts anhängig).
Ich bin Ihnen für eine kurzfristige Antwort sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
...
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 10. November 2022 13:13
An: ...
Betreff: Dringende Anfrage: zur Umgangspflegschaftsbegleitung
Sehr geehrter Herr Thiel,
in einem schwierigen Gerichtsfall (Kurz-Zusammenfassung im angehängten PDF) sind
wir nach einem fast sieben Monaten begleitetem Umgang zur Anbahnung des
Kennenlernens meiner damals knapp 2,5 Jahre alten Tochter (akribisch
verhindertes Kennenlernen über mehr als 2 Jahre meiner Tochter durch meine
Ex-Partnerin und eines damaligen „Familienfreundes Nr. 1/ihr Expartner“ der sich
rechtswidrig in die Geburtsurkunde unserer Tochter eintrug) an einem Punkt, wo
trotz erwiesenermaßen nicht vorliegender Gefährdung - in keinerlei Weise - und
insbesondere ERNEUTER Einfädelung eines vermeintlichen neuen 2. Familienfreundes
meiner Ex-Partnerin, mit allen Mitteln versucht wird entgegen dem Kindeswohl und
der natürlichen Weiterentwicklung des leiblichen Vater-Tochter
Bindungsverhältnisses, diese Vertiefung unmöglich zu machen, indem dieser
Familienfreund weiterhin nach Meinung der Gegenseite bar jeglicher Fakten dabei
bleiben/kontrollieren/manipulieren soll während der Umgänge.
Gerichte/Caritas/ und Kinderschutzbund wissen um die Schwierigkeit meiner
Ex-Partnerin: immer wieder werden neue „Freunde“ eingespannt die in ihrem Sinne
tatsächlich kontrolliert werden: Wer nicht auf ihrer Seite ist wird einfach mit
allen Mitteln bekämpft: Sachbearbeiter/Psychologen der Caritas und des
Kinderschutzbundes haben dies bereits erfahren, schriftliche Beweise liegen vor.
Der „neue Familienfreund“ der im anderen Haushalt übernachtet und meine Tochter
seit knapp > 1 Jahr kennt (Zeitpunkt der genetischen Feststellung meiner
Vaterschaft Frühjahr 2021) erkennt ebenfalls nicht in welches Spiel er
hineingeraten ist: im Gegenteil; wird er selbst nun mit väterlichen Gefühlen und
einem Abgesang auf mich als leiblichen Vater hinter meinem Rücken tätig bzw. von
meiner Ex-Partnerin bespielt. Meiner Tochter wird damit jegliche natürliche
Entwicklung verwehrt.
Dieser 2. Familienfreund wird im Rechtssystem (Gericht und z.t. auch
Rechtsanwälte) aber natürlich bisher als „hilfreich“ empfunden das er als
günstiger Familienfreund ohne Entgeld aus ... nach .... pendelt und eben alle
Umgänge begleitet, obwohl das meinerseits nach 7 Monaten aus den oben genannten
Gründen der Entwicklung und auch der stattfindenden Verleumdung/Dauerbeobachtung
nur noch "ertragen" wird.
Ich habe dem Gericht vorgetragen, dass ich nach neuerlichen derartigen
Verleumdungen meiner Person dieses 2. Familienfreundes wie auch meiner
Ex-Partnerin über Dezember 2022 hinaus / mit gezielten Ansätzen des Missbrauchs
in Richtung Rufmord / sollte mein Antrag auf unbegleitete Umgänge nach 7 Monaten
erfolgreicher Resultate abgelehnt werden / ich eine Pflegschaft über die Caritas
bzw. den Kinderschutzbund beantragen möchte, da ich dies nicht mehr ertrage,
weder selbst noch für unsere Tochter und die gemeinsame Entwicklung. Die
Fortsetzung der Verhandung folgt Anfang Dezember 22, bis dahin stehen noch
einige Umgangstermine mit diesem Familienfreund aus:
Meine Frage;
1. Nach Rücksprache und Empehlung von Herrn ... teilnehmen?, ich möchte mich
hier einsetzen! Falls ja wann?
2. Könnten Sie, im Rahmen meiner Ex-Partnerin, die hochmanipulativ ist und Leute
einzufädeln vermag, einen Menschen (vorschlagen) der wirklich! neutral und
gefestigt einen derartigen Fall betreuen könnte (Kindesübergaben) ? Sie selbst ?
(im Angesicht hier auch zeitnah weitere Vorschläge mit meiner Rechtsanwältin an
das Gericht zur nächsten Verhandlung!)
3. Können wir zu meinem Fall vielleicht morgen 11.10.22. einmal telefonieren?
Sonst nennen Sie mir gerne einen Alternativvorschlag.
Mit Dank und freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 15. Februar 2022 18:18
An: ...
Betreff: Anfrage zu einer Umgangspflegschaft.
Guten Tag Herr Thiel,
ich wollte mich bei Ihnen erkundigen ob Sie Umgangspfleger beschäftigen welche
die Kindsübergabe auch in ... und am Wochenende durchführen könnten.
Das Jugendamt in ... wurde nämlich bezüglich einer Umgangspflegeschaft vom
dortigen Familiengericht angeschrieben und hat mir gegenüber daraufhin
angedeutet dass Im Rechts-Gebiet ... keine Umgangspflegeschaften durchgeführt
werden da es keine Umgangspfleger gibt die in besagtem Umkreis tätig sind.
Daher erkundige ich mich nun bei Ihnen um, im Falle einer positiven Rückmeldung,
eine Alternative vorschlagen zu können. Dies wäre äußerst wichtig für das Wohl
meines Kindes, da die Kindsmutter durch ihren nun bereits über ein halbes Jahr
währenden Umgangsboykott unserer Tochter erheblichst schadet und auch sich
selbst in einer permanenten Konfliktsituation mit der Justiz hält. Diese beiden
Nachteile könnten durch eine Pflegschaft entsprechend entschärft werden.
Ich würde mich daher sehr über eine Rückmeldung diesbezüglich freuen.
Die Eckdaten zu Ihrer Information: Ich bin der Vater unserer gemeinsamen
Tochter, habe mit der Kindsmutter zusammen die elterliche Sorge inne und der
Umgangsbeschluss sieht zweiwöchigen Umgang am Wochenende vor. Ein halbes Jahr
lang fanden Umgänge statt danach wurde seitens der Kindsmutter konsequent
boykottiert bis dann vom Gericht ein Ordnungsgeld angedroht wurde und nun auch
eine Umgangspflegschaft eingerichtet werden soll. Ein Vermittlungsverfahren noch
vor Verhängung eines Ordnungsgeldes ist kürzlich aufgrund der Abwesenheit der
Kindsmutter gescheitert.
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 18. Februar 2022 23:57
An: ...
Betreff: Anfrage Familienberatung
Guten Tag Herr Thiel,
ich möchte gerne Ihre Familienberatung in Anspruch nehmen.
Es geht hauptsächlich um Schwierigkeiten im Umgang mit meinem Sohn (10 Jahre), der seit der Trennung beim Vater lebt.
Er distanziert sich leider von mir, daher fand der Umgang mit ihm bisher nur spärlich statt. Im Moment blockiert er jeden Kontaktversuch meinerseits komplett. Über den Vater bekam ich die Info von meinem Sohn, dass ich ihn vergessen soll für immer. Informationen über ihn bekomme ich aber weiterhin vom Vater.
Unsere Kommunikation als Eltern ist trotz der Trennung gut, er unterstützt auch den Umgang. Aber trotzdem macht mein Sohn dicht. Ich weiß nicht, warum. Ich liebe ihn so sehr und habe Angst ihn zu verlieren.
Ich brauche dringend Hilfe. Es geht nun schon 2 Jahre so seit der Trennung ein
Auf und Ab.
Über einen Termin zum Vorgespräch freue ich mich. Ich würde gerne beim Jugendamt
einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Mit freundlichen Grüßen,
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
An: ...
Betreff: Kinds-Übergabe
Grüß Gott Herr Thiel,
ich bin Vater einer 6-jährigen Tochter und war mit meiner Ex nicht verheiratet
und somit hat Sie das alleinige Sorgerecht.
Die Trennung erfolgte vor ca. 3 Jahren.
Anfangs durfte ich meine Tochter jede Woche 2-3 Stunden besuchen und anschließend mit Hilfe des Jugendamts und der Elternberatungsstelle alle 2 Wochen einen Dreiviertel-Tag.
Lisa - Name geändert - freute sich immer riesig
auf mich und wollte abends garnicht mehr zur Mutter nach Hause fahre, sondern
immer noch länger bei mir bleiben, was meine Ex aber jedesmal wehement
abblockte.
Da meine Ex aber mehr Umgang oder eine Übernachtung der damals 4-jährigen
Tochter nicht zuließ, wurde mir vom Jugendamt empfohlen einen Antrag bei Gericht
zu stellen, was ich dann auch gemacht habe, in dem ich den erweiterten Umgang
mit Übernachtung und Ferienumgang, sowie das gemeinsame Sorgerecht beantragt
habe.
Ab diesem Zeitpunkt hat meine Ex alles unternommen, um mich bei allen
Institutionen wie Kindergarten, Ärzten, Ämtern etc. schlecht zu machen.
Außerdem ging meine Ex ab diesem Zeitpunkt jede Woche mit der Tochter zu einer Kinderpsychologin, welche ihr Verhaltensauffälligkeiten nach dem Umgang der Tochter mit mir feststellte und über mich haarsträubende Unwahrheiten berichtete, ohne daß diese Kinderpsychologin jemals mit mir ein Wort geredet hat, obwohl ich immer wieder versucht habe mit ihr Kontakt aufzunehmen.
Inzwischen ist das Kind so sehr verunsichert und von allen Seiten "geimpft", daß meine Tochter leider seit Ostern diesen Jahres nicht mehr zu mir mit geht und den Umgang verweigert.
Das Gerichtsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, aber die Richterin wird in Kürze einen Beschluß fassen.
Gestern hat mein Anwalt mir überraschenderweise nachfolgendes geschrieben:
"Sehr geehrter Herr ...,
die zuständige Richterin am Amtsgericht ... hat soeben bei mir angerufen. Vorab
gab sie an, dass sie an einer Rückenproblematik erkrankt ist und sich dieser
Tage operieren lassen muss. Sie teilte mir mit, dass sie der Ansicht sei, dass
es nach ihrer derzeitigen Einschätzung für Lisa schlecht wäre, wenn der Kontakt
zum Vater komplett unterbrochen werden würde. Sie könnte sich vorstellen, dass
Umgangskontakte dergestalt durchgeführt werden, dass Aktivitäten im Freien, an
denen Lisa Freude hat, gemeinsam mit Ihnen durchgeführt werden. Sie dachte dabei
z.B. an Reiten oder an ausführen eines Tierheimhundes. Die Umgangskontakte
sollten dabei nur von Ihnen ausgeübt werden. Bitte teilen Sie mir mit, welche
Aktivitäten Lisa im Freien gerne unternimmt, welche dann mit Ihnen durchgeführt
werden könnten."
Könnten Sie die lediglich die Abholung / Übergabe meiner Tochter durchführen,
denn Sie wohnt bei meiner Ex in ... und ich leider ca. 90km entfernt?
Denn ich bin zwar den ganzen Sommer über alle 2 Wochen zum Umgang zu meiner Tochter hingefahren, wurde aber jedesmal an der Haustür abgeschmettert, sodaß ich jedesmal 180km und über 2 Std. Fahrtzeit umsonst gefahren bin.
Und dies Erniedrigung möchte ich mir nicht mehr antun, sodaß ich Ihre Unterstützung benötigen würde.
Können Sie die Übergabe auch am Wochenende Sa./So. durchführen?
Müssen wir dies beim Gericht oder Jugendamt angeben, damit diese Sie dann
beauftragen könnten, damit die Abholung bei der Mutter und die Übergabe an den
Papa für meine Tochter leichter fällt, denn Lisa sagt immer zu mir "Sie kann
sich nicht entscheiden..." und ist somit hin und her gerissen.
Laut Richterin, Jugendamt und Gutachterin hat meine Ex eine fehlende
Bindungstoleranz und daher steckt Lisa in einem Loyalitätskonflikt und hat sich
mometan aber leider auf die Seite der Mutter geschlagen, weil Sie bei ihr wohnt
und damit Sie dem Konflikt aus dem Weg gehen kann.
Darum wäre es am Besten wenn Sie meine Tochter bei meiner Ex abholen könnten und
dann Lisa in 1-2 km Entfernung an einem neutralen Ort mir übergeben könnten?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Gruß
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 27. November 2021 11:33
An: ...
Betreff:
Sehr geehrter Herr Thiel,
im Zuge eines Sorgerechtsstreits sind die Fronten sehr verhärtet zwischen
Kindsmutter und mir, dem Vater.
Wir haben beide geteiltes Sorgerecht. Der Kleine, 10 Monate, wohnt derzeit bei
der Mutter in ... .
Die Umgangszeiten sind gerichtlich geregelt allerdings wird sich nicht daran
gehalten und es kommt immer wieder zu Umgangsvereitelung, weshalb in der
Verhandlung jetzt echt geschaut wird das Geldstrafen angedroht werden.
Allgemein wollte ich einfach schauen ob eine Umgangspflegschaft durch sie
möglich ist. Vom Gericht wurde das "empfohlen".
Melden sie sich jeder Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
...